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Beratung und Service - Ausschreibungen

Bauhandwerk muss auf sich aufmerksam machen

Öffentliche Hand darf Aufträge bis zu 1 Milion beschränkt ausschreiben

Bis 31.12.2011 darf die öffentliche Hand Bauaufträge bis zu einer Wertgrenze von einer Million Euro beschränkt ausschreiben. Für Unternehmen kann dieses Verfahren einen großen Nachteil bedeuten - oder einen echten Vorteil. Je nachdem, wie sie mit der Regelung umzugehen wissen. - Ein Leitfaden der Handwerkskammer erklärt, worauf jetzt zu achten ist.

Symbolbild: Bauhandwerk
Bild: HwK

Die Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 hat vieles verändert und in mancherlei Hinsicht ungewöhnliche Maßnahmen nach sich gezogen. Die Bundesregierung hat dabei auf unterschiedliche Weise versucht, die mittelständische Wirtschaft zu unterstützen. In ihrem Konjunkturpaket II nutzt die Regierung unter anderem ihre Hoheit über die öffentliche Hand, um die deutsche Bauwirtschaft anzukurbeln.

Eigentlich müssen Bauaufträge öffentlich ausgeschrieben werden, weshalb nicht selten ausländische Anbieter den Zuschlag zu attraktiven öffentlichen Aufträgen bekommen, wenn sie mit einem günstigeren Preis-Leistungs-Verhältnis locken können. Als zeitlich begrenzte Maßnahme hat die Bundesregierung bis 31.12.2011 der öffentlichen Hand jedoch die Möglichkeit gegeben, Aufträge bis zum Wert von einer Million Euro je Gewerk beziehungsweise Los begrenzt auszuschreiben. "Begrenzt" bedeutet, dass die Ausschreibung nicht in den großen Datenbanken landet. Stattdessen schreiben die Auftraggeber eine Reihe von Anbietern gezielt an und geben einem von ihnen den Zuschlag, nachdem sie deren Angebote verglichen haben.

Nach diesem Verfahren haben lokal ansässige Unternehmen gute Chancen, den Zuschlag zu einer Ausschreibung zu erhalten, die sonst wahrscheinlich an ihnen vorübergegangen wäre. Allerdings nicht alle. Zum Zuge kommen so nur Betriebe, an die sich die Vertreter der öffentlichen Hand erinnern. Wer ihnen nicht einfällt, bleibt auf der Strecke.

An dieser Stelle schlägt allerdings die Stunde der Unternehmen. Wer sich ins öffentliche Bewusstsein bringt, steigert seine Chancen, bei der Auftragsvergabe zum Zuge zu kommen. Es kommt jetzt mehr denn je darauf an, sich bemerkbar zu machen. Wie das geht, verrät unser Leitfaden Von den erhöhten Wertgrenzen bei Bauaufträgen profitieren. Er lässt sich von dieser Seite aus als pdf-Dokument herunterladen.

Leitfaden Bauaufträge (pdf-Dokument, 40 KB)

 


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öffentliche Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Wertgrenzen, Konjunkturpaket II, Bauaufträge

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