Beratung und Service - Betriebsführung
Finanzhilfen für Unternehmer
Förderung durch den Staat
Logisch: Ihr Geld müssen Sie schon selbst verdienen. Aber in bestimmten Situationen hilft Ihnen auch Vater Staat. Denn er hat ein gesteigertes Interesse daran, dass neue und bereits bestehende Betriebe am Markt erfolgreich sind und vielleicht auch neue Arbeitsplätze schaffen.
Für Existenzgründer steht eine Reihe von Starthilfen von Bund und Ländern zur Verfügung. Schauen Sie sich einfach mal in den öffentlichen Förderprogrammen um. Vielleicht ist auch für Sie etwas dabei.
Öffentliche Finanzhilfen für Existenzgründer
- Existenzgründungsdarlehen der Landeskreditbank Stuttgart (L-Bank)
- Starthilfe Baden-Württemberg: L-Bank
- Zusatzdarlehen zur Finanzierung der Betriebsmittel: L-Bank
- Eigenkapitalhilfedarlehen (EKH) der KfW-Mittelstandsbank
- ERP-Existenzgründungsdarlehen der KfW-Mittelstandsbank
- DtA-Existenzgründungsdarlehen der KfW-Mittelstandsbank
- DtA-Startgeld der KfW-Mittelstandsbank
- Beteiligungskapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG)
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (BB)
Wollen Sie Fördergelder beantragen, müssen Sie auf alle Fälle einige wichtige Voraussetzungen beachten:
- Anträge auf Finanzhilfen müssen Sie grundsätzlich stellen, bevor Sie investieren beziehungsweise das Vorhaben beginnen.
- Sie müssen über die erforderliche persönliche und fachliche Qualifikation verfügen.
- Es können nur Vorhaben gefördert werden, die eine nachhaltige, tragfähige Existenz erwarten lassen.
- Eigenmittel sollten Sie in angemessenem Umfang einsetzen (mindestens 15%).
- Sie können die Finanzhilfen auch nach der Betriebsgründung für neue Investitionen zur Existenzsicherung beantragen (auch mehrmals).
- Auf die Finanzhilfen besteht kein Rechtsanspruch.
- Der Anteil öffentlicher Finanzhilfen an der gesamten Finanzierung darf nicht mehr als 67% (75% bei DtA-Darlehen) betragen. Die Landes- und Bundesdarlehen können miteinander kombiniert werden.
Öffentliche Finanzhilfen für bestehende Betriebe
Für Betriebe, die bereits am Markt tätig sind, bietet der Staat öffentliche Fördermittel zur Finanzierung von Investitionen an. Dies gilt besonders in den Bereichen neue Technologien, Umweltschutzmaßnahmen und Standortverlagerungen. In den Förderprogrammen finden sich nicht nur zinsgünstige Darlehen, es gibt auch Möglichkeiten zur Absicherung von Krediten und Beteiligungen.
Auch für bestehende Betriebe gilt: Fördermittel müssen beantragt werden, bevor Investitionen getätigt beziehungsweise Verträge unterschrieben werden. Und der Antrag muss immer bei der Hausbank gestellt werden.
Förderprogramme finden Sie bei folgenden Instituten:
Landeskreditbank Stuttgart (L-Bank)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Erkundigen Sie sich. Es lohnt sich!




