Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service - Betrieblicher Umweltschutz

Feinstaubbelastung und Umweltzonen

Leitfaden erklärt, wie Fahrverbote vermieden werden können

Die hohe Feinstaubbelastung in einigen Städten macht es notwendig, dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden: Seit März 2008 dürfen in ausgewiesenen Umweltzonen in Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Ilsfeld, Reutlingen, Tübingen, Mannheim und Schwäbisch Gmünd nur noch Kraftfahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Plakette fahren. Das Veto der Handwerksorganisationen hat es jedoch ermöglicht, dass Handwerksbetriebe verschiedene Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen können. Regeln und Ausnahmen fasst ein Infoblatt der Handwerkskammer zusammen.

Symbolbild: Fahrverbote und Ausnahmen

Zunächst sollte jeder prüfen, welche Plakette seine Firmenfahrzeuge bekommen und diese umgehend anbringen. Ansprechpartner sind die AU-Werkstätten. Diese können auch Auskunft darüber geben, ob das Fahrzeug mit einem Rußfilter nachgerüstet werden kann. Wenn eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist und dies schriftlich bestätigt wird, können Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden. Da das Thema Feinstaub und Fahrverbote sicherlich aktuell bleiben wird, sollten sich Unternehmer aber bereits heute Gedanken darüber machen, wann sie ältere Fahrzeuge durch neue ersetzen können.

Leitfaden gibt Hilfestellung

Alles, was Handwerksbetriebe zum Thema wissen müssen, steht im Leitfaden Umweltzonen und Fahrverbote, der sich am Ende dieser Seite als pdf-Dokument herunterladen oder als gedruckte Fassung bestellen lässt.

Der Leitfaden behandelt folgende Themen:

  • Umweltzonen
  • Feinstaubplaketten
  • Ausnahmeregelungen des Bundes und des Landes
  • Förderprogramme für Nachrüstung beziehungsweise Neukauf von Fahrzeugen
  • Ausblick

Download und Bestellung


Umweltzonen und Fahrverbote: Was müssen Handwerksbetriebe beachten?

Das Infoblatt beschreibt, worauf Unternehmer achten müssen, wenn sie ihre Geschäftsfahrzeuge in jenen Orten nutzen möchten, in denen das Land Baden-Württemberg ab März 2008 Umweltzonen einrichtet. Es schildert die gesetzlichen Regelungen sowie bestehende Ausnahmen und gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen um das Thema Feinstaub-Fahrverbote. 8 Seiten. Gratis.

Dieses Infoblatt gibt es nicht nur in Papierform; Sie können es auch direkt von dieser Seite herunterladen:

Infoblatt "Umweltzonen und Fahrverbote" (pdf-Dokument, 77,5 KB)

Anzahl:












Zusätzliche Informationen

Ergänzende Hinweise und weiterführende Links zum Thema Umweltzonen finden sich auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Infos des Umweltministeriums


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Feinstaubbelastung, Feinstaubverordnung, Fahrverbote, Umweltzonen, Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Ilsfeld, Reutlingen, Tübingen, Mannheim, Schwäbisch Gmünd

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