Beratung und Service - Betrieblicher Umweltschutz
Feinstaubbelastung und Umweltzonen
Leitfaden erklärt, wie Fahrverbote vermieden werden können
Die hohe Feinstaubbelastung in einigen Städten macht es notwendig, dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden: Seit März 2008 dürfen in ausgewiesenen Umweltzonen in Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Ilsfeld, Reutlingen, Tübingen, Mannheim und Schwäbisch Gmünd nur noch Kraftfahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Plakette fahren. Das Veto der Handwerksorganisationen hat es jedoch ermöglicht, dass Handwerksbetriebe verschiedene Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen können. Regeln und Ausnahmen fasst ein Infoblatt der Handwerkskammer zusammen.

Zunächst sollte jeder prüfen, welche Plakette seine Firmenfahrzeuge bekommen und diese umgehend anbringen. Ansprechpartner sind die AU-Werkstätten. Diese können auch Auskunft darüber geben, ob das Fahrzeug mit einem Rußfilter nachgerüstet werden kann. Wenn eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist und dies schriftlich bestätigt wird, können Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden. Da das Thema Feinstaub und Fahrverbote sicherlich aktuell bleiben wird, sollten sich Unternehmer aber bereits heute Gedanken darüber machen, wann sie ältere Fahrzeuge durch neue ersetzen können.
Leitfaden gibt Hilfestellung
Alles, was Handwerksbetriebe zum Thema wissen müssen, steht im Leitfaden Umweltzonen und Fahrverbote, der sich am Ende dieser Seite als pdf-Dokument herunterladen oder als gedruckte Fassung bestellen lässt.
Der Leitfaden behandelt folgende Themen:
- Umweltzonen
- Feinstaubplaketten
- Ausnahmeregelungen des Bundes und des Landes
- Förderprogramme für Nachrüstung beziehungsweise Neukauf von Fahrzeugen
- Ausblick
Download und Bestellung
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Hinweise und weiterführende Links zum Thema Umweltzonen finden sich auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg.





