Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service - Betrieblicher Umweltschutz

Das Logo zum EG-Öko-Audit

Augenfällige Werbung für gelungenes Umweltmanagement

Seit dem 27. April 2001 ist in der Bundesrepublik die Neufassung der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS II) in Kraft. Mit dem Öko-Audit können Handwerksunternehmen ihre innerbetrieblichen Abläufe so optimieren, dass eine höhere Effizienz und damit eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit erreicht wird. Gleichzeitig wird die Umweltsituation verbessert.

Abbildung: EMAS-Logo

Um das neue EG-Öko-Audit in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, wurde ein moderneres Logo geschaffen. Mit dem Zusatz "Geprüftes Umweltmanagement" werden Kunden auf einen Blick darauf hingewiesen, dass die Produkte oder Dienstleistungen von einer Organisation erzeugt werden, die im Öko-Audit-Register eingetragen ist. Damit demonstriert der Unternehmer den Verbrauchern seine Verantwortung zum Umweltschutz.

Das Logo kann auf Briefköpfen, Unternehmensberichten, Tafeln, Web-Seiten, an Gebäuden und in der allgemeinen Unternehmenswerbung verwendet werden. Mit dem Zusatz "Geprüfte Information" darf es auf der Umwelterklärung und auf der direkten Werbung für Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Da das Logo keine Umwelt-Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen ist, darf es nicht auf Produkten oder ihrer Verpackung eingesetzt werden.

Neu ist beim Öko-Audit auch, dass Produkteigenschaften wie zum Beispiel die Wiederverwertbarkeit bei der Bewertung der Umweltaspekte berücksichtigt werden und dass das Beschaffungswesen auf den Prüfstand kommt. Die Verbindung von EMAS II und ISO 14001 wird ausdrücklich gestärkt.

Als nächsten Schritt hat das Umweltministerium angekündigt, Erleichterungen bei der Umweltüberwachung für Betriebe zu ermöglichen, die ein Öko-Audit-Zertifikat haben.


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