Beratung und Service - Betrieblicher Umweltschutz
Wasserrecht (VAwS)
Auch die Wirtschaft trägt Verantwortung für das Wasser
Der Schutz des Wassers ist im betrieblichen Umweltschutz über die VAwS sehr genau geregelt. Es gilt viele Vorschriften zu beachten. Unter anderem bereitet die Bewertung der eigenen Anlagen immer wieder Probleme.
Umweltschutz macht nicht vor der Werkstatttür halt. Insbesondere der Schutz des Wassers geht auch im Handwerk jeden an.
Was ist die VAwS?
Ausgeschrieben steht das Kürzel VAwS für Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe. Die Vorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg trat am 11.2.1994 in Kraft, die letzte Änderung gilt seit 10.05.2001. Der Originaltext ist bei der Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer Region Stuttgart erhältlich.
Für wen gilt die VAwS?
Die VAwS gilt für alle Arten von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, sowohl in den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Einrichtungen als auch teilweise im Privatbereich. Sie gilt nicht für Anlagen zum Umgang mit Abwasser, zum Beispiel Leichtflüssigkeitsabscheider.
Der Anlagenbetreiber hat die Anforderungen der VAwS selbstständig einzuhalten, das heißt, ohne die Aufforderung durch die untere Wasserbehörde. Insbesondere müssen die Anlagen ständig überwacht und regelmäßig kontrolliert werden.





