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Beratung und Service - Recht

Problem: Der Einberufungsbefehl ist da!

Wie funktioniert das mit der Zurückstellung?

Geselle Stramm der Bauschlosserei Hurtig muss am 1. April zum Bund. Wie schnell findet der Betrieb einen Ersatzmann? Die Auftragslage erlaubt derzeit keine personellen Engpässe, ansonsten kann der Betrieb seine Aufträge nicht fristgemäß erfüllen. Was für Möglichkeiten gibt es für Inhaber Hurtig?

Wenn der Geselle zum Bund muss: Zurückstellung

Das Wehrpflichtgesetz sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Zurückstellung vor. Diese kann auch für Wehrübungen gelten. Eine Zurückstellung ist zeitlich befristet. Nach Ablauf der Frist wird der Mitarbeiter in der Regel einberufen. Bevor der Betrieb einen Zurückstellungsantrag stellt, sollte er deswegen prüfen, ob eine spätere Einberufung überhaupt etwas bringt. Weiß der Betriebsinhaber zum Beispiel jetzt schon, dass im nächsten Jahr ein Geselle die Meisterschule besuchen wird oder ein Mitarbeiter in den Ruhestand geht? Wenn es dem Betrieb nicht gelingt, diesen ausscheidenden Mitarbeiter durch einen neu eingestellten zu ersetzen, würde die Einberufung des Wehrpflichtigen im nächsten Jahr genau dann erfolgen, wenn der Betrieb sowieso personell unterbesetzt wäre. Ein Antrag würde sich daher nicht lohnen.

Wo wird der Zurückstellungsantrag gestellt?

Der Betriebsinhaber muss den Antrag beim Kreiswehrersatzamt stellen. Dabei nennt er die betrieblichen Gründe, weshalb der Mitarbeiter derzeit nicht einberufen werden sollte. Zusätzlich legt er die Erklärung des Gesellen bei, wonach dieser mit einer Zurückstellung einverstanden ist.

Zurückstellungsantrag für Betriebsinhaber

Ein zur Bundeswehr einberufener Betriebsinhaber stellt ebenfalls beim Kreiswehrersatzamt einen Zurückstellungsantrag. Eine zeitlich befristete Zurückstellung ist möglich, wenn der Betriebsinhaber für die Erhaltung und Fortführung des eigenen Betriebes unentbehrlich ist.

Zurückstellungsantrag während der Ausbildung

Erhält ein Auszubildender eine Einberufung zum Grundwehrdienst, muss er dem Kreiswehrersatzamt eine Kopie des Lehrvertrags schicken. Er wird dann bis zum Ende seiner Ausbildung zurück gestellt. Dies gilt auch dann, wenn er die Ausbildung noch nicht begonnen hat. Wichtig ist jedoch, dass er einen Ausbildungsvertrag nachweisen kann. Die Bundeswehr muss dann warten, bis er seine Lehre beendet hat.

Das Gleiche in Grün: Zivildienst

Wartet auf einen Gesellen nicht der Wehrdienst, sondern der Zivildienst, ändert dieser feine Unterschied an der Gültigkeit der schon besprochenen Punkte gar nichts. Sinngemäß gelten sie auch für die Zurückstellung von Zivildienstleistenden. Allerdings muss der Antrag beim Bundesamt für den Zivildienst in Köln gestellt werden.


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