Handwerkskammer Region Stuttgart

Zum Bereichsmenü [N] | Zum Inhalt [C]

 


Beratung und Service - Betrieblicher Umweltschutz

Direktentsorgung von Bauschutt vereinfacht

Steckbrief erleichtert in Baden-Württemberg die Beseitigung von Kleinmengen

Mineralischer Bauschutt bis zu einem Volumen von zwei Kubikmetern darf seit Frühjahr 2008 wieder ohne Umwege auf die Deponien der kommunalen Annahmestellen. Voraussetzung für diese Abkürzung ist aber, dass der Schutt in seiner Zusammensetzung dem entspricht, was ein Steckbrief der Landesanstalt für Umwelt von ihm fordert. Darauf haben sich die Handwerksorganisationen und das Umweltministerium Baden-Württembergs geeinigt. Den Steckbrief gibt es schwarz auf weiß.

Symbolbild: Bauschutt

Bild: Handwerkskammer

Normalerweise sind Steckbriefe für die Hauptbetroffenen kein Grund zur Freude. In diesem Fall ist das anders. Denn dieser Fall bezieht sich auf den Steckbrief Kleinmengen von mineralischem Bauschutt, auf den sich die baden-württembergischen Handwerksorganisationen mit dem Umweltministerium und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg geeinigt haben. Er macht es Mitarbeitern aus Unternehmen der Bau- und Ausbaugewerke möglich, auf die Schnelle zu entscheiden, was sie vor sich haben, wenn sie auf den Trümmerhaufen zu ihren Füßen blicken und was sie damit anstellen sollen.

Das, was der Steckbrief als "Kleinmenge" definiert, darf das Volumen von zwei Kubikmetern nicht überschreiten und muss in seiner Zusammensetzung frei sein von Bestandteilen, die nicht als "mineralischer Bauschutt" gelten. Schutt, der in diesem Sinne den Vorgaben des baden-württembergischen Steckbriefs entspricht, dürfen Unternehmen, die mit ihm umgehen, seit Frühjahr 2008 ohne eingehende Einzelanalyse auf die Deponien bringen. Eine Erleichterung für die Unternehmen, denn eine neue Vorschrift ließ etwas ganz anderes erwarten.

Ökologisch sinnvoll, aber nicht praktikabel

"Zum Februar 2007 sind in der Deponie-Verordnung rechtliche Neuerungen in Kraft getreten, die den Umgang mit Bauschutt ziemlich kompliziert gemacht haben", erinnert sich Manfred Kleinbielen. Der Umweltberater der Handwerkskammer Region Stuttgart gehört zu dem Kreis von Experten, der für die Handwerksorganisationen des Landes mit den Deponie-Betreibern, dem Umweltministerium Baden-Württemberg und der Landesanstalt jenes pragmatische Verfahren erarbeitet hat, das das seit 2007 verbindliche Vorgehen nun ablöst. "Die Vorgaben zwangen Deponie-Betreiber, Abfälle nur noch dann anzunehmen, wenn die Abfälle bestimmte Grenzwerte nicht überschritten. Ökologisch ist das sicher gut so, nur war es für viele Betriebe nicht praktikabel." Nicht praktikabel, weil vor der Anlieferung auf die Deponie eine chemische Analyse des Bauschutts in Auftrag gegeben werden musste. Dann erst ging es weiter zur Deponie. "Dieses Verfahren kostete nicht nur Zeit, sondern verursachte auch Kosten zusätzlich zur Entsorgungsgebühr", resümiert Manfred Kleinbielen. "Es war weder verhältnismäßig noch mit der Entsorgungspraxis der Betriebe zu vereinbaren."

Auch in Zukunft werden größere Mengen Bauschutt vom Ort ihrer Herkunft aus ein paar Mal Station machen, ehe sie auf der Deponie landen. Die typischen Arbeiten so mancher Handwerksbetriebe entlastet die neue Vorgehensweise aber sehr, denn Dienstleister aus den Bau- und Ausbaugewerken haben oft nur kleinere Schutt-Mengen abzutransportieren - was sie künftig wieder auf dem direktesten Weg erledigen können: von der Baustelle zur Deponie.

Was kommt wie wo hin?

Damit es keine Verwirrung darüber gibt, wer was darf oder muss, und welche Art von Abraum wohin gehört, gibt es zwei Hilfsmittel: Den Steckbrief über mineralischen Bauschutt, den die Landesanstalt herausgegeben hat, und ein Informationsblatt, das Experten der baden-württembergischen Handwerksorganisationen erarbeitet haben. Beide Dokumente lassen sich von dieser Seite aus herunterladen.

 

Steckbrief "Mineralischer Bauschutt" (pdf-Dokument, 35 KB)

Info-Blatt "Direktenstorgung" (pdf-Dokument, 39,4 KB)


Seite ausdrucken Seite weiterempfehlen Zum Seitenanfang


Service-Telefon: 0711 1657-0
 

Imagekampagne




 

Sachverständige

Interner Link zur Sachverständigendatenbank

Normalerweise leisten Handwerker gute Arbeit. Wenn trotzdem mal unklar ist, ob die Qualität stimmt, hilft das Urteil eines Sachverständigen.
Sachverständige finden



 

Bestellungen

Interner Link zu den Bestell-Seiten für Broschüren

Eine Vielzahl von Druckschriften ergänzt das Service-Angebot der Handwerkskammer schwarz auf weiß. Mitglieder können die meisten davon kostenlos bestellen.
Veröffentlichungen



 

Gründer

EAP

Wer in der Region Stuttgart ein Handwerksunternehmen gründen will, braucht nur einen Ansprechpartner: Uns.
Einheitlicher Ansprechpartner



Schnellsuche Handwerker




Callback

Herr   Frau



Gewünschter Rückruf

zwischen  und  Uhr


Wir rufen Sie gerne während unserer Service-Zeiten zurück: Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 17:00 Uhr; freitags 8:00 bis 16.00 Uhr
 

Offene Fragen?

Mail-Link an Dr. Manfred Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen ist Ihr Ansprechpartner für alle Belange rund um den Betrieblichen Umweltschutz: Telefon 0711 1657-255
Mail an Dr. Manfred Kleinbielen




Kontakt | Impressum | Datenschutzhinweis | Newsletter | Servicezentrum | Inhaltsverzeichnis | Extranet


Zum Seitenanfang | Zum Inhalt

Weitere Stichworte zum Thema Beratung und Service - Betrieblicher Umweltschutz:

Baustellenschutt, Baustellen-Schutt, Steckbrief, Sondermüll, Umweltschutz, Deponie-Verordnung

Archiv mit älteren Beträgen der HWK-Startseite