Beratung und Service
Neue Herausforderung für Kfz-Werkstätten
Der digitale Tachograf hält Einzug

Von dem zu Grunde liegenden EU-Gesetz sind nicht nur Speditionen und Transport-Unternehmen betroffen. Auch für Handwerksbetriebe kann das digitale Kontrollgerät unter bestimmten Voraussetzungen ein Muss werden. Denn: Viele Handwerksbetriebe besitzen ein Fahrzeug, mit dem sie Arbeitsmaterial, Werkzeug und Mitarbeiter zu Auftraggebern oder Baustellen zu transportieren.
Um festzustellen, ob ein Unternehmer von der neuen Regelung betroffen ist, sollte er sich folgende Fragen stellen:
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Habe ich mir seit dem 1. Mai 2006 ein Fahrzeug mit einer Erstzulassung zugelegt, das mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat und das ich für gewerbliche Zwecke nutze?
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Bin ich mit diesem Nutzfahrzeug in einem Radius von mehr als 50 Kilometern von meinem Standort unterwegs, um gewerbliche Aufträge zu erledigen?
Besitzt der Unternehmer also ein solches Nutzfahrzeug, das nach dem 1. Mai 2006 erstmals zugelassen wurde, das mehr als 3,5 Tonnen wiegt und mit dem er weiter als 50 Kilometer in einem Radius um seinen Standort fährt, dann ist er dazu verpflichtet, einen digitalen Tachografen zu verwenden.
Thomas Brommer, technischer Berater des Geschäftsbereichs Management und Technik der Handwerkskammer Region Stuttgart, empfielt: "Betriebsinhaber sollten sich mit ihrem Fahrzeughändler oder ihrer Kfz-Werkstatt in Verbindung zu setzen." Sie können über Hersteller von Geräten informieren und den digitalen Tachografen gegebenenfalls einbauen.
Die Aufgabe der Kfz-Werkstätten
Damit das Gerät einwandfrei funktioniert, muss es alle zwei Jahre überprüft werden - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Kfz-Werkstätten können das digitale Kontrollgerät also nicht nur einbauen. Sie übernehmen auch seine Wartung und stellen es regelmäßig auf den Prüfstand.
"Diese Prüfung stellt auch an die Kfz-Werkstätten komplett neue Anforderungen“, sagt Ralf Binder vom F+T Service in Fellbach bei Stuttgart. Denn: Die Prüfung kann nur von speziell ausgebildeten Mitarbeitern einer Werkstatt durchgeführt werden. "Werkstätten sollten sich an eine der drei Herstellerfirmen der digitalen Tachografen wenden“, erklärt Ralf Binder. "Diese erteilen geeigneten Werkstätten einen Auftrag zur Prüfung der Tachografen."
Eine Werkstatt gilt dann als geeignet, wenn sie über entsprechend geschulte Mitarbeiter und über eine so genannte Werkstattkarte verfügt. Nur mit der Werkstattkarte sind die Mitarbeiter in der Lage, den digitalen Tachografen eines Kunden zu warten. Ausgestellt wird die Werkstattkarte vom TÜV oder der DEKRA.
Die DEKRA hat auf ihrer Website ausführliche Informationen über den digitalen Tachografen zusammengestellt. Sie bietet dort auch Formulare an, mit denen die Werkstattkarte beantragt werden kann:
DEKRA-Infos über den digitalen Tachograf
Fragen beantwortet Martin Trümper von der DEKRA, Marketing Fuhrparkhalter/Mitglieder, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart. Telefon: 0711 7861-3700, Fax: 0711 7861-2599.
Hintergrundinformationen erhalten Sie außerdem bei Thomas Brommer, von der Technischen Beratung des Geschäftsbereichs Management und Technik der Handwerkskammer Region Stuttgart: Telefon: 0711 1657-276.




