Beratung und Service
Sonderabfall - So geht das jetzt
Wie funktioniert elektronische Entsorgung?
Der April 2010 bringt Unternehmen, die Sonderabfälle erzeugen, eine entscheidende Neuerung: Das elektronische Abfallnachweisverfahren. Wie Elektronische Entsorgung funktioniert, für wen genau sie ein Thema ist und welche technischen Voraussetzungen sie erfordert, erklärt am 18. Februar 2010 eine gleichnamige Veranstaltung der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Bild: Anne Katrin Figge, Paul Fleet, PDU © Fotolia.com, Montage: HwK
Die Sache an sich ist nicht neu, jedenfalls nicht für Unternehmer, die immer schon mit Sonderabfällen zu tun haben. Und das sind im Handwerk nicht wenige, weiß Dr. Manfred Kleinbielen, Umweltschutzberater der Handwerkskammer Region Stuttgart. "Als Außenstehender kommt man da nicht so drauf. Aber schon alte Fensterrahmen aus Holz können Sonderabfälle sein. Die enthalten ja jede Menge schwer abbaubarer Substanzen, wie Holzschutzmittel." Dass die nicht einfach achtlos in die Gegend gekippt werden dürfen, versteht sich von selbst. Handwerksunternehmer kennen daher schon seit vielen Jahren ein Nachweisverfahren, mit dem sie schriftlich belegen müssen, dass sie für eine ordnungsgemäße, umweltschonende Entsorgung des belasteten Mülls einstehen.
Im Prinzip weniger bürokratisch
Das gängige Verfahren brachte jede Menge Formulare mit sich, die mancher Betriebsinhaber am liebsten auch gleich als Sonderabfall entsorgt hätte: "Wer vom Nachweisverfahren betroffen war, musste seine schriftlichen Nachweise in mehrfacher Ausfertigung an Behörden, Entsorger und Transporteure verteilen," fasst Manfred Kleinbielen die bisherige Situation zusammen. Der 1. April 2010 soll diesen Papierkrieg beenden. Dann nämlich wird das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verbindlich. "Im Prinzip macht das alles weniger bürokratisch", findet Umweltberater Kleinbielen, "das neue Verfahren setzt aber einige Vorbereitungen voraus."
Mit "Vorbereitungen" meint Manfred Kleinbielen vor allem Wissen über das zentrale eANV-Portal der Länder und über die elektronische Signatur. Die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder hat mit dem Portal ZKS-Abfall eine Basis geschaffen, die über das neue Nachweisverfahren informiert, es aber auch abwickelt. Wenn es dann verbindlich wird, und ein Unternehmer dieses Portal nutzt, muss er sich früher oder später auch identifizieren und rechtsverbindlich erklären, dass er bei der Entsorgung seiner Sonderabfälle alles richtig gemacht hat.
Ohne elektronische Signatur geht's nicht
"Früher hat er dafür einen Kugelschreiber genommen und seine Unterschrift unter die Formulare gesetzt", erklärt Manfred Kleinbielen von der Handwerkskammer. "Am Bildschirm geht das natürlich nicht. Deshalb benötigt jeder Anwender eine Signaturkarte, mit der er elektronisch unterzeichnen kann." Umständlich? Nicht wirklich. Nur anders.
Was da anders ist und weshalb die neue Methode trotz erforderlicher Vorkenntnisse und elektronischer Signatur letztlich doch die einfachere Methode ist, erklärt am 18. Februar 2010 die Veranstaltung Elektronische Entsorgung. Die genauen Inhalte fasst der Programmflyer zur Veranstaltung zusammen:
Elektronisch entsorgen (pdf-Dokument, 12 KB)
Wer ist betroffen?
Ein Besuch der Veranstaltung Elektronische Entsorgung ist für alle Handwerksunternehmer wichtig, deren Betriebe Sonderabfälle verursachen. Kommen dabei mehr als 20 Tonnen pro Jahr zusammen, führt am elektronischen Abfallnachweisverfahren sowieso kein Weg vorbei. Unternehmen, bei denen nicht mehr als zwei Tonnen Sonderabfälle im Jahr anfallen, gelten als Kleinerzeuger und dürfen auch in Zukunft die ihnen bekannten Übernahmescheine in Papierform erhalten. Zwischen diesen beiden Richtgrößen - also zwischen zwei und 20 Tonnen - bieten sich verschiedene Möglichkeiten, über die Umweltberater Manfred Kleinbielen gerne informiert. Für Sammelentsorger bleibt aber auch da alles wie bisher. Nur Betriebe, die sich keiner Sammelentsorgung anschließen, müssen das neue elektronische Verfahren nutzen.
Die Veranstaltung Elektronische Entsorgung findet am Donnerstag, 18. Februar 2010 statt. Wer diesen Termin in der Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, verpasst, kann auch eine der inhaltsgleichen Veranstaltungen in den sieben anderen baden-württembergischen Handwerkskammern wahrnehmen. Die Termine werden im Programmflyer genannt. Der Besuch der Veranstaltungen ist kostenlos erfordert aber eine Anmeldung.





