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Beratung und Service

Energieportale für Verbraucher und Experten

Internetseiten informieren über Energieausweis und Sparpotenziale

Der Energieausweis wird Pflicht. Als Gütesiegel soll er Klarheit über den Energieverbrauch von Gebäuden schaffen und Schwachstellen sichtbar machen. An Fachleute und an Endverbraucher wenden sich zwei neue Webportale, die Informationen über den Energieausweis, über Förderprogramme und über Praxistests vermitteln. Die Seiten werden vom Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) und der Energie Baden-Württemberg (EnBW) betrieben.

Symbolbild: Energieportale BWH und EnBW

Energiesparförderung Baden-Württemberg und Gebäudeenergieausweis Baden-Württemberg heißen die beiden Serviceportale, auf denen Berater und Handwerker praktische Informationen über den Energieausweis, Förderprogramme und Praxistests bekommen, aber auch Mieter und Hausbesitzer über Energiesparmöglichkeiten in den eigenen vier Wänden informiert werden. Die Seiten halten einen besonderen Service für Kunden wie für Berater bereit: In einer  Datenbank können Besucher per Mausklick nach geeigneten Fachleuten für ihre Modernisierungsvorhaben suchen.

Um selbst in dieser Datenbank gefunden zu werden, können Handwerker und Energieberater, die sich als kompetente Fachleute auszeichnen, Auskünfte über sich in die Datenbank einstellen. Damit ist es Experten möglich, direkt über das Internet Kontakt zu Kunden aufzunehmen. Außerdem finden sie aktuelle Fachinformationen und können sich mit Kollegen austauschen.

Der Energieausweis: Wer darf ihn ausstellen?

Viele Hausbesitzer oder Wohnungsmieter kennen das Problem: Stetig steigen die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Deshalb ist Sparen angesagt. Doch auch auf eine gute Wärme-Dämmung an Fenstern, Türen und Wänden kann es ankommen. Um zu überprüfen, wie viel Energie in einem Haus oder einer Wohnung verloren geht, können Eigentümer, Mieter und Wohnungskäufer einen Energieberater beauftragen. Der kann ein Handwerksmeister, Ingenieur oder Architekt sein, der eine spezielle Zusatzqualifikation zum Energieberater absolviert hat.

Mit dem so genannten Gebäudeenergieausweis dokumentiert der Energieberater, wie es um die Energieeffizienz eines Gebäudes steht, kontrolliert Außenwände, Dach, Keller, Fenster, Türen, Lüftung und Heizung. Wie viel Energie sich durch eine Dämmung der Kellerdecke oder den Austausch der Fenster im konkreten Fall einsparen lässt und wann sich die Sanierung für den Hauseigentümer rechnet, darüber informiert er in seinen Berechnungen. Auch den Energieverbrauch in Ladenräumen, Bürogebäuden und Produktionsstätten kann der Berater unter die Lupe nehmen.

Wo wird der Energieausweis Pflicht?

Was bei Kühlschränken oder Waschmaschinen längst selbstverständlich ist, soll ab 2007 an auch für Gebäude gelten. Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien werden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz nach einem einheitlichen Schema bewertet und klassifiziert. Die bundesweite Einführung des Energieausweises schafft erstmals eine Vergleichsbasis für Energiebedarf und Betriebskosten. Für Neubauten schon seit längerer Zeit obligatorisch, soll der Energieausweis dann auch für bestehende Gebäude verbindlich sein, sofern diese vermietet werden oder zum Verkauf stehen. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.

Zwei Varianten

Beim Energieausweis wird zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis unterschieden. Der Verbrauchspass wird auf Basis des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs eines Hauses oder einer Wohnung ausgestellt. Er spiegelt das individuelle Heiz- und sonstige Energieverbrauchsverhalten der Bewohner wider. Der Bedarfspass bezieht sich auf den theoretischen Energieverbrauch des Gebäudes oder der Wohnung.

Bis 31. Dezember 2007 kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude gewählt werden. Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben. Für sie besteht Wahlfreiheit. Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann ebenfalls zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

Wie kommt man in die Datenbank?

Energieberater können sich via Internet auf den neuen Informationsseiten registrieren. Weitere Auskünfte gibt Christine Sabbah, BWHT, Telefon 0711 263709-106.

Portal Energiesparförderung Baden-Württemberg

Portal Gebäudeenergieausweis Baden-Württemberg


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