Beratung und Service
Förderung von Partikelfiltern auch für Nutzfahrzeuge
Anträge können seit dem 1. Juni 2010 gestellt werden
Die Bundesregierung wird ihr Förderprogramm zur Nachrüstung von Diesel-PKWs mit Partikelfiltern im Jahr 2010 fortführen. Eine neue Förderung winkt Handwerkern unter bestimmten Voraussetzungen für leichtere Nutzfahrzeuge.

Bild: Sergiy Serdyuk © Fotolia.com
Auch 2010 erhalten Fahrerinnen und Fahrer von Dieselfahrzeugen eine Unterstützung in Höhe von 330 Euro, wenn sie ihren PKW mit einem Filter nachrüsten. Die Förderrichtlinie wurde zwar erst Mitte Mai mit allen Voraussetzungen im Bundesanzeiger veröffentlicht, Geld gibt es bei für die Personenbeförderung zugelassenen Fahrzeugen jedoch rückwirkend für alle, die im Jahr 2010 bisher nachgerüstet haben.
Auch Nutzfahrzeuge werden jetzt begünstigt
Neu im Programm für 2010 ist, dass auch Partikelfilternachrüstungen von leichten Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefördert werden. Das soll vor allem Handwerkern und Lieferanten zugutekommen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein. Außerdem darf die Nachrüstung erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie (ab 13. Mai 2010) erfolgt sein.
Anträge nur online
Anträge können seit dem 1. Juni 2010 und nach Einbau des Filters beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Internetseiten des BAFA. Anträge in Papierform werden nicht bearbeitet.
Fragen beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 14:30 Uhr unter Telefon 030 346465480.




