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Was halten Sie von ermäßigten Steuersätzen?
EU-Kommission befragt Unternehmen
Wie bewerten Unternehmen und die Öffentlichkeit ermäßigte Mehrwertsteuersätze für bestimmte Warengruppen und Dienstleistungen? Die Europäische Kommission hat eine Umfrage dazu gestartet. Eine "Konsultation", wie das in Brüssel heißt.

Bereits 1999 verabschiedete die EU die Mehrwertsteuer-Richtlinie 1999/85/EG, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen anzuwenden. Die Staaten haben davon in unterschiedlicher Art und Weise Gebrauch gemacht - und so in Europa große Unterschiede im praktischen Umgang mit den Richtlinien zur Mehrwertsteuer geschaffen.
Da 2010 der Erprobungszeitraum für die reduzierten Mehrwertsteuersätze endet, möchte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften unterbreiten. Angedacht ist beispielsweise, die ermäßigten Steuersätze auf weitere Dienstleistungen auszudehnen oder sie sogar europaweit zu vereinheitlichen.
Testphase ohne deutsche Beteiligung
Seit 1999 haben sich 18 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dafür entschieden, unter anderem auf kleinere Reparaturarbeiten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Die Renovierung von Privatwohnungen, Fensterputzen aber auch Friseurdienstleistungen gehören in einigen EU-Staaten in die Gruppe dieser Tätigkeiten. Deutschland hat von der Möglichkeit, derartige Beschäftigungen steuerrechtlich zu begünstigen, bis heute keinen Gebrauch gemacht. In der EU gehört die Bundesrepublik damit zu einer Minderheit von Staaten, die auf die Erpobungsphase verzichtet haben.
Handwerk und Landespolitik für Neuregelung
Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzen sich aber seit längerem für die Einführung der ermäßigten Steuersätze auf handwerkliche Tätigkeiten ein.
In einer Pressemeldung vom 18. April 2008 erhebt auch Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister die Forderung, in Deutschland ermäßigte MwSt-Sätze für "kleine Dienstleister wie Friseure, Reinigungsfirmen und Gastronomen einzuführen." Mit Hinweis auf ein Gutachten aus dem Jahr 2003 erhofft sich der Minister von der Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes "einen Beitrag zum Abbau der Schwarzarbeit und zur Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen", denn - so Pfister: "Eine wesentliche Ursache der Schattenwirtschaft liegt in der Steuerbelastung."
Konsultation
Wenn die Europäische Kommission sich ein Bild von der Meinung ihrer Bürger schaffen möchte, nutzt sie dafür gerne Umfragen im Internet. In der Sprache der Brüsseler Volksvertreter heißen diese Umfragen "Konsultationen". Die Konsultation zu den reduzierten Mehrwertsteuersätzen läuft bis zum 12. Mai 2008. Die Beiträge können per Brief, Fax oder E-Mail an die Kommission geschickt werden.




