Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service

Neue Angaben auf Geschäftsbriefen notwendig

Registergerichte ziehen um

Von den mehr als 50 Registergerichten in Baden-Württemberg wird es bis 2007 nur noch vier zentrale Standorte geben, nämlich Freiburg, Mannheim, Ulm und Stuttgart. Für Betriebe hat der Umzug zur Folge, dass sie die Vordrucke ihrer Geschäftsunterlagen aktualisieren müssen. Grund für die Zusammenlegung der Gerichte ist die elektronische Erfassung aller Registersachen.
Abbildung: Landkarte Baden-Württemberg, Justitia

Pflichtangaben auf geschäftlichen Mitteilungen dienen dazu, dass sich Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner über die wesentlichen Verhältnisse eines Unternehmens informieren können. Dazu zählt auch der Sitz des Registergerichts, das für die Firma zuständig ist und die Nummer, unter der sie im Handelsregister geführt wird. Diese Pflichtangaben müssen baden-württembergische Betriebe nun aktualisieren, denn die Registergerichte ziehen um. Grund dafür ist die Umstellung aller Registersachen auf elektronischen Betrieb.

Angaben korrigieren

Für die Aktualisierung der Registergerichte auf den Geschäftsunterlagen können sich Unternehmen übergangsweise mit handschriftlichen Korrekturen, Aufklebern oder Stempeln behelfen. Sollten die Angaben auf Geschäftsbriefen jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, müssen Firmeninhaber mit Ordnungsstrafen rechnen.

Es hängt von der Gesellschaftsform eines Unternehmens ab, welche Angaben es auf Geschäftsmitteilungen zu machen hat. Registergericht und -nummer müssen bei folgenden Gesellschaftsformen auf den Unterlagen zu finden sein: Im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG).

Zentralisierte Registergerichte

Bis Januar 2007 wird es nur noch vier zentrale Registergerichte in Baden-Württemberg geben, darunter Stuttgart. Dorthin zogen bereits die Registergerichte Ludwigsburg, Esslingen und Kirchheim/Teck. In den nächsten sechs Monaten folgen alle weiteren in der Region. Ausnahme ist Göppingen, das dortige Registergericht wird dem Standort Ulm zugeteilt. Vereinsregister sind nicht vom Umzug betroffen, sie bleiben bei den jeweiligen Amtsgerichten.

Elektronische Handelsregister

Die Umstellung aller Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf elektronischen Betrieb bis 1. Januar 2007 ist Vorgabe der Europäischen Union. Beim Amtsgericht Stuttgart wird bereits seit August 2005 jede neue Registersache elektronisch erfasst, bestehende Papierregister werden digitalisiert. Um Einrichtung, Betrieb und Unterhalt der EDV-Infrastruktur kostengünstiger zu machen, wurde beschlossen, die 53 Registergerichte in Baden-Württemberg an vier zentralen Standorten zu konzentrieren.

Mit dem elektronischen Zugriff nimmt die umständliche Registerabfrage an verschiedenen Standorten ein Ende. Handelsregister können jederzeit eingesehen und Registerabschriften und -auszüge auf elektronischem Weg erstellt werden. Darüber hinaus ist die Abfrage zukünftig sogar günstiger. Kostet heute ein Registerauszug 10 Euro und beglaubigt 18 Euro, wird für regelmäßige Abrufe über das Internet eine Jahresgebühr von 150 Euro eingeführt. Unregelmäßige Nutzer zahlen nur 8 Euro.

Informationen zur Umstellung gibt Ihnen gerne Bernd Müller, Rechtsabteilung Handwerkskammer Region Stuttgart, Tel.: 0711 1657-272.
 

Einzelheiten zur elektronischen Registerführung


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