Beratung und Service
Staufrei in Europa
"Small Business Act" unterstützt mittelständische Unternehmen
Zu oft bremsen Behörden, fehlender Informationsfluss und mangelnde Förderung kleine und mittlere Unternehmen in Europa aus. Mit dem Small Business Act der Europäischen Kommission soll das jetzt anders werden. Dieser Grundsatz-Katalog greift die Belange kleinerer Betriebe auf und verlangt ein unternehmerfreundlicheres Europa, in dem langfristiges Wachstum möglich ist. Denn trotz gegenwärtigen Wirtschaftsaufschwungs hinkt Europa seiner Konkurrenz Japan und USA hinterher. Vom Europäischen Rat fordert die EU-Kommission, den Small Business Act zu verabschieden.

Im internationalen Vergleich misslingt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa das Siegerlächeln. Sie ringen mit einer niedrigeren Produktivität und einem langsameren Wachstum. Ein Blick auf die Beschäftigtenzahl des amerikanischen Nachbarn beispielsweise verrät: Sieben Jahre nach Firmengründung ist diese um 60 Prozent angestiegen, in europäischen Betrieben hingegen sind es nur 10 bis 20 Prozent. Dennoch sind die meisten Arbeitsplätze in den 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen angesiedelt, die sich durch einen Stab von bis zu 250 Mitarbeitern definieren. Verbesserte wirtschaftliche Bedingungen für solche Unternehmen stecken jedoch noch in den Kinderschuhen. Der Handlungsbedarf beginnt beim Abbau der Bürokratie und endet in der Eingliederung unternehmerischen Denkens in den Lehrplan. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission mit dem Small Business Act Grundsätze für die Mittelstandspolitik ausgearbeitet und stellt konkrete Maßnahmen vor, diese in die praktische Politik zu übertragen.
Die Grundsätze und Maßnahme-Vorschläge an die EU und ihre Mitgliedstaaten:
1) Ein attraktives Umfeld für Unternehmer und Unternehmen in Familienbesitz soll zur Norm werden, da in den kommenden zehn Jahren sechs Millionen Inhaber kleiner Unternehmen europaweit in den Ruhestand gehen. Schützenhilfe können die EU-Staaten etwa dadurch leisten, dass sie die Übertragung von Unternehmen nicht übermäßig besteuern.
2) Unternehmer, die Konkurs angemeldet haben, sollten eine zweite Chance erhalten.
3) Regelungen nach dem Prinzip "Vorfahrt für KMU" gestalten: Die KMU fühlen sich insbesondere durch administrative Vorschriften belastet.
4) Öffentliche Verwaltungen sollen für die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen sensibler werden. Die Forderungen beziehen sich unter anderem auf reduzierte Eintragungsgebühren, ein Zeitlimit von einer Woche bei Unternehmensgründung und einer Höchstdauer von bis zu einem Monat bei Erteilung von Unternehmenslizenzen und -zulassungen. Außerdem verlangt der Small Business Act zentrale Anlaufstellen, die bei Neugründungen und Personaleinstellungen weiterhelfen, sowie elektronische Behördendienste.
5) Politische Instrumente sollen auch für kleinere und mittlere Unternehmen zugänglich gemacht werden. Eines dieser Instrumente ist die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, von welchen kleinere Betriebe bislang kaum profitieren.
6) Den Weg zu Finanzmitteln wie Risikokapital und Kleinstkredite ebnen und für eine bessere Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben sorgen: Investoren und Banken scheuen häufig das Risiko, Unternehmen insbesondere in ihrer Gründungsphase zu finanzieren. Weiteres Manko: Je nach Land müssen kleinere Betriebe zwischen 20 und mehr als 100 Tage warten, bis ihre Rechnungen beglichen werden. Zahlungsverzug verursacht jede vierte Insolvenz und damit einen Verlust von 450.000 Arbeitsplätze und 25 Milliarden Euro jährlich.
7) Maßnahmekonzepte wie Enterprise Europe Network benötigen Förderung, da solche Beratungs- oder Vernetzungsdienste kleine und mittlere Unternehmen ermutigen, verstärkt die Chancen des Binnenmarktes zu nutzen. Immerhin ist der Binnenmarkt mit 500 Millionen Verbrauchern und einheitlichen Regeln eine unerschöpfliche Quelle an Umsatzmöglichkeiten. Fehlende Informationen über Geschäftschancen und die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten, mangelnde Fremdsprachkenntnisse und Risikoangst blockieren oft den Weg in den Binnenmarkt.
8) Weiterqualifizierung und alle Formen von Innovation auf Ebene kleiner und mittlerer Unternehmen sollen gestärkt werden. Die Unternehmen leiden besonders unter dem Mangel an Arbeitskräften, die für neue Technologien qualifiziert sind.
9) Kleinen und mittleren Unternehmen sollten die Chance erhalten, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzumünzen, da Klimawandel, Energieknappheit und nachhaltige Entwicklung nach Umstellung verlangen. Doch nur 29 Prozent aller KMU sind zur Energie- oder Rohstoffeinsparung übergegangen, weshalb sie für steigende Energie- und Rohstoffpreise besonders anfällig sind. Durch die Nachfrage nach umweltschonenden Produkten und Dienstleistungen öffnen sich aber auch neue Geschäftschancen.
10) Durch marktspezifische Förderung und Unternehmerschulung auch von boomenden Märkten außerhalb der EU profitieren: Nur acht Prozent aller Kleinbetriebe führen an, dass sie Umsätze aus Export erzielen. Damit sich kleinere und mittlere Unternehmen auf diesen Märkten etablieren können, benötigen sie Infos über eventuelle Partner und unbesetzte Nischen in ihrer Branche. Eine Maßnahme für einen erleichterten Marktzugang findet sich in der Motivation von Großunternehmen, als Mentor zu fungieren.
Weitere klare Vorstellungen hinsichtlich neuer Rechtsvorschriften fixiert der Small Business Act im neuen Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne - SPE). Durch sie können in allen Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet werden, die nach denselben Grundsätzen arbeiten. Das erspart Unternehmern Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung. Auch eine neue Richtlinie über Mehrwertsteuer-Sätze schlägt die Kommission vor. Für lokal erbrachte Dienstleistungen sollen ermäßigte Mehrwertsteuersätze erhoben werden, wozu auch personalintensive Dienstleistungen gehören.




