Beratung und Service - Betrieblicher Umweltschutz
Neue Verpackungsverordnung eingetütet
Ohne Rücknahmelizenz darf nichts mehr auf den Müll
Zum 1. Januar 2009 ist die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Sie soll dafür sorgen, dass es für jede Verpackung ein Rücknahmesystem gibt, das sich später um ihre Entsorgung kümmert. Grobe Faustregel: Bei Serviceverpackungen können Handwerksbetriebe ihre Pflichten abtreten, bei Verkaufsverpackungen nicht. Gerade für Bäcker und Fleischer ist dieser Unterschied wichtig.

Bild: HwK
Zwei Sachen haben Schneckennudeln und Fleischwurst auf alle Fälle gemein: Wer sie kauft, freut sich, wenn die fettigen Nahrungsmittel in einer sauberen Tüte stecken, die den guten Anzug schont. Wer sie kauft, möchte die Tüte aber später schnell wieder los werden. Und da beginnen die Probleme, die im April 2008 zur fünften Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) geführt haben.
Weil in der Vergangenheit viele Waren in Behältnissen steckten, die weder einen Grünen Punkt trugen, noch von einem anderen Entsorgungsunternehmen lizenziert waren, landeten in den Gelben Säcken und Tonnen Abfälle, die dort nicht hinein gehörten. Das soll sich ändern: Hersteller, Händler und Entsorger sollen nach dem Willen der Bundesregierung so interagieren, dass es für jede Verpackung ein zuständiges Rücknahmesystem gibt. Deshalb gilt seit Januar 2009 die novellierte Verpackungsverordnung.
Verkaufsverpackungen: Wer sie in Umlauf bringt, muss lizenzieren
"Das wirklich Neue an der überarbeiteten Verordnung betrifft die Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen", erklärt Dr. Manfred Kleinbielen, Umweltberater der Handwerkskammer Region Stuttgart. "Die überarbeitete Regelung schreibt vor, dass diejenigen Unternehmen, die verpackte Ware als erste in Verkehr bringen, sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen müssen." Und wer das auch noch in größerem Umfang tut, muss durch eine "Vollständigkeitserklärung" aufschlüsseln, aus welchen Werkstoffen seine Verpackungen bestehen, welche davon er über welches Rücknahmesystem lizenziert hat, und wie viele er im Vorjahr in Verkehr gebracht hat. Erstmals muss diese Erklärung bis zum 1. Mai 2009 abgegeben werden und den Zeitraum April bis Dezember 2008 erfassen.
Anfertigen müssen eine solche Vollständigkeitserklärung allerdings nur Unternehmen, die bestimmte Produktionsmengen überschreiten - und die liegen recht hoch. Bis zu 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe oder Karton und bis zu 30 Tonnen Kunststoffe, Verbunde, Weißblech oder Aluminium dürfen für Verpackungszwecke jedes Jahr verarbeitet werden, ehe eine Vollständigkeitserklärung verfasst werden muss. Die Erklärungen sind somit ein Thema für Unternehmen, die Verpackungen in industriellen Größenordnungen fertigen. Auch deshalb sind sie gegenüber einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abzugeben.
Beim Pappkarton für Fischstäbchen mag dieser Aufwand einleuchten, denn kein einziges Fischstäbchen kommt unverpackt in Umlauf. Bei Brötchen ist das häufig anders: Wenn der Kunde ausdrücklich nicht mag, bekommt er keine Verpackung und nimmt das Gebäck in der Hand mit. "Das ist der feine Unterschied, der eine Verkaufsverpackung zur Serviceverpackung macht", so Manfred Kleinbielen. Da ist die Verpackung eine zusätzliche Bequemlichkeit für den Kunden und kein unverzichtbarer Bestandteil des Vertriebsweges.
Serviceverpackungen: Hier geht’s auch einfacher
Serviceverpackungen - das sind auf die Schnelle eingesetzte Umhüllungen wie Brötchentüten, Einwickelpapiere, Wegwerf-Eisbecher oder Trennblätter für Kuchen- und Tortenstücke. Aber auch Schachteln, in die lose Ware abgewogen wird. "Im Handwerk sind solche Verpackungen vor allem in Bäckereien, Konditoreien oder Fleischereifachgeschäften in Gebrauch", weiß Umweltberater Kleinbielen. Vereinzelt können sie auch in anderen Gewerken vorkommen, in denen Waren direkt an den Endverbraucher abgegeben werden. Und sie können aus den unterschiedlichsten Materialien bestehen: aus Papier, Karton, Glas, Kunststoff, Alu oder aus Verbundwerkstoffen. Übrigens gelten auch die beliebten Tragetaschen aus Papier oder Kunststoff als Serviceverpackungen!
Erfreulich für das Handwerk: Unternehmen, die Serviceverpackungen mit Ware befüllen, können die Lizenzierung dafür auf die Lieferanten der Verpackungen abschieben. Dann müssen nicht Bäcker und Fleischer für die Lizenzierung von Tüten und Einwickelpapieren sorgen, sondern die Hersteller dieser Produkte. "Sie sind es dann auch, die für diese Verpackungen die Vollständigkeitserklärung abgeben müssen", ergänzt Manfred Kleinbielen.
Dieser bequeme Weg steht allerdings nicht immer offen. Er darf nur dann beschritten werden, wenn die Verpackungen grundsätzlich für private Endverbraucher bestimmt sind - was allerdings im Lebensmittelhandwerk der typische Normalfall ist. Außerdem sind Einweg-Getränkeverpackungen ausgeschlossen und Verpackungen, die schadstoffhaltige Inhalte aufnehmen sollen (wie beispielsweise Düngemittel).
Das Bäckerhandwerk geht pragmatisch vor
Der in Berlin ansässige Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks empfiehlt seinen Betrieben ein selbst entwickeltes Verfahren, das den entstehenden Aufwand erheblich reduziert. Dazu bindet der Verband die genossenschaftliche BÄKO-Organisation in das Vorgehen ein: "Von der BÄKO erhalten Backbetriebe ein vorbereitetes Formular, in dem sie erklären, dass sie die Pflichten für die Lizenzierung ihrer Serviceverpackungen an deren Hersteller delegieren", fasst Umweltberater Manfred Kleinbielen das Prinzip zusammen. "Anschließend übernimmt die BÄKO den Rest und koordiniert den Schriftverkehr mit den Herstellern der Verpackungen."
Im Fleischerhandwerk sieht die Welt im Prinzip nicht anders aus: "Auch Fleischer können den Aufwand für eine Lizenzierung an die Hersteller der Verpackungen abtreten", sagt Manfred Kleinbielen, "der entscheidende Unterschied ist nur, dass sie es auf eigene Faust tun müssen." Das heißt, Fleischer müssen sich mit den Herstellern ihrer Serviceverpackungen in Verbindung setzen. In den meisten Fällen werden die ihnen wahrscheinlich mitteilen können, dass die verwendeten Verpackungen bereits lizenziert sind. Ausnahmen mögen trotzdem vorkommen. "Dann", sagt Manfred Kleinbielen, "aber nur dann, bleibt es an den betroffenen Handwerksbetrieben hängen, eine Verpackung lizenzieren zu lassen." Und dafür Kontakt mit einem Rücknahmesystem aufzunehmen. Sonst wären die Verpackungen unlizenziert und damit nicht mehr erlaubt.
Links
Rechtsgrundlage
Informationen für Bäcker und Fleischer
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
Rücknahmesysteme
Der Grüne Punkt - Duales System
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Veolia Umweltservice Dual GmbH





