Handwerkskammer Region Stuttgart

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Handwerk und Kammer - Mitglieder

Jährlicher Handwerkskammerbeitrag

Die Handwerkskammer erhebt zur Deckung der durch ihre Einrichtung und durch ihre Tätigkeit entstehenden Kosten, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, einen jährlichen Handwerkskammerbeitrag (§ 113 I HwO). Alle Mitgliedsbetriebe der Kammer sind zur jährlichen Zahlung dieses Beitrags verpflichtet.

Die Beitragsordnung der Handwerkskammer Region Stuttgart können Sie sich von dieser Seite herunterladen.

Beitragsordnung der Handwerkskammer Region Stuttgart (89,6 KB)


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