Handwerk und Kammer - Mitglieder
Jährlicher Handwerkskammerbeitrag
Die Handwerkskammer erhebt zur Deckung der durch ihre Einrichtung und durch ihre Tätigkeit entstehenden Kosten, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, einen jährlichen Handwerkskammerbeitrag (§ 113 I HwO). Alle Mitgliedsbetriebe der Kammer sind zur jährlichen Zahlung dieses Beitrags verpflichtet.
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Beitragsordnung der Handwerkskammer Region Stuttgart (89,6 KB)


