Handwerk und Kammer - Gremien
Von der Vollversammlung gewählt
Der Vorstand der Kammer
Der Präsident, zwei Vizepräsidenten und neun weitere Mitglieder bilden den Vorstand der Handwerkskammer Region Stuttgart. Er wird aus den Reihen der Vollversammlung auf fünf Jahre gewählt.
Ein Drittel der ehrenamtlichen Mitglieder sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der restliche Vorstand setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberseite zusammen. Ein Vizepräsident kommt aus den Reihen der Arbeitnehmer, der andere Vizepräsident muss ein Betriebsinhaber, also Arbeitgeber sein.
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer. Er legt die Richtlinien fest und bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor. Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich.
Namensliste Vorstand der Handwerkskammer Region Stuttgart (pdf-Dokument, 27,6 KB)



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