Handwerkskammer Region Stuttgart

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Weiterbildung - Meister

Informationen und Zulassungen zur Meisterprüfung

Einzelheiten in den zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken

Die Meisterprüfung im Handwerk besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen.

Symbolbild: Meisterprüfung

  • Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Fachpraktische Prüfung)
  • Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Fachtheoretische Prüfung)
  • Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Teil I und II sind auf das Handwerk bezogen. Die Teile III und IV haben für alle Handwerksberufe den gleichen Inhalt.

Die bestandene Meisterprüfung wird durch das Meisterprüfungszeugnis dokumentiert. Zusätzlich erhalten Sie den Meisterbrief (Schmuckbrief).

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung

Zulassungspflichtig für die Eintragung in die Handwerksrolle:

  • der erfolgreiche Abschluss einer Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Wird die Meisterprüfung in dem Handwerk abgelegt, in welchem auch die Ausbildung absolviert wurde, ist keine Berufstätigkeit nachzuweisen.
  • Wird eine Berufsausbildung nachgewiesen, welche nicht der angestrebten Meisterprüfung entspricht, sind  nicht mehr als drei Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen. Bei Vorbereitung auf die Meisterprüfung in einer Vollzeitmaßnahme reduziert sich die Zeit der Berufstätigkeit um deren Dauer.

Zulassungsfrei für die Eintragung in die Handwerksrolle:

  • der erfolgreiche Abschluss einer Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

Vor Beginn der Ausbildung in der Schule ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Region Stuttgart zu stellen. Der Antrag kann bei der Handwerkskammer angefordert werden.

Die Anmeldung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung bei der Schule nehmen Sie bitte erst nach der Zulassung vor. Bei jeder Anfrage geben Sie bitte das Handwerk an, in welchem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

Durch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, kein Anspruch auf die Zulassung zur Meisterprüfung erworben. Deshalb sollte nicht mit der Vorbereitung zur Meisterprüfung begonnen werden, wenn nicht sicher ist, ob im Anschluss an die Vorbereitungsmaßnahmen die Meisterprüfung abgelegt werden kann.

Es ist möglich, die Teile III und IV vor Ablegung der Teile I und II zu absolvieren. Hier ist es auf jeden Fall ratsam, mit dem Kursanbieter der Teile I bis IV abzuklären, ob das sinnvoll ist.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren für die Teile I bis IV sind für alle Handwerke gleich:

  • Teil I: 265,00 Euro
  • Teil II: 240,00 Euro
  • Teil III: 130,00 Euro
  • Teil IV: 130,00 Euro

Zusätzlich wird für die Abnahme der praktischen Prüfung eine Sondergebühr erhoben. Sollte bei der Abnahme der Meisterprüfung (Teil I) Materialaufwand entstehen, werden Ihnen diese Kosten separat im Einladungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt. Sondergebühr und Materialbeschaffungskosten sind von Handwerk zu Handwerk unterschiedlich hoch. Zu den Möglichkeiten einer Finanzierungsförderung beachten Sie bitte auch die Informationen zum Meister-BAföG.

Bestandene Meisterprüfungen 1999 - 2008 (pdf-Dokument, 40 KB)


Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerke

zulassungspflichtig zulassungsfrei
Bäcker Buchbinder
Elektrotechniker Damen- und Herrenschneider
Elektromaschinenbauer Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Feinwerkmechaniker Galvaniseur
Fleischer Klavier- und Cembalobauer
Friseure Modellbauer
Informationstechniker Modisten
Installateur- und Heizungsbauer Müller
Klempner Orgel- und Harmoniumbauer
Konditoren Sattler und Feintäschner
Kraftfahrzeugtechniker Schilder- und Lichtreklamehersteller
Landmaschinenmechaniker   
Maler und Lackierer   
Maurer und Betonbauer   
Metallbauer   
Ofen- und Luftheizungsbauer   
Orthopädietechniker   
Stuckateure   
Schreiner   
Zahntechniker   
Zimmerer   
Stand: 29.10.2008

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