Handwerkskammer Region Stuttgart

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Weiterbildung

Abgasuntersuchungen jetzt auch bei Motorrädern

Lehrgänge machen fit für die Emissionsprüfung

Kfz- und Zweiradexperten können ab sofort von einer neuen Gesetzeslage profitieren: Seit Anfang April 2006 sind auch die Halter von Krafträdern zu Abgasuntersuchungen verpflichtet. Das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer schult seine Mitglieder für die speziellen Anforderungen der Emissionsuntersuchungen.

Symbolbild: Abgasuntersuchungspflicht für Motorräder

Motorräder waren bisher von der Abgasuntersuchung ausgenommen. Das hat sich am 1. April 2006 geändert: auch bei ihren Abgasen müssen ab sofort die Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden. Davon verspricht sich die Bundesregierung verminderte Emissionen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz. Die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK) ist Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung.

Die AUK gilt für Krafträder, die

  • ein amtliches Kennzeichen führen müssen,
  • ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden,
  • mit einem Zwei- oder Vier-Takt-Fremdzündungsmotor ausgerüstet sind,
  • einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben und
  • deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt.

Gemessen wird der Kohlenmonoxidgehalt der Abgase im Leerlauf, bei Fahrzeugen mit G-Kat im erhöhten Leerlauf. Zu den Krafträdern zählen neben Motorrädern auch Trikes und Quads, also drei- beziehungsweise vierrädrige Kraftfahrzeuge.

Lehrgänge eröffnen neues Angebot

Im Bildungs- und Technologiezentrum Weilimdorf können sich Kfz- und Zweiradexperten am 20. April sowie am 13. Mai 2006 auf die kommende Nachfrage nach AUKs vorbereiten. Nur mit einer speziellen Schulung und einer Genehmigung durch die zuständige Kfz-Innung ist es Handwerkern erlaubt, die Abgasuntersuchung an Motorrädern durchzuführen. Der Kurs muss außerdem spätestens nach 36 Monaten wiederholt werden.

Eine AUK dürfen unter anderen hierfür anerkannte Werkstätten durchführen. Die Voraussetzungen zur Erlaubnis von AUKs sind vielfältig:

Es muss ein Eintrag in der Handwerksrolle in einem der folgenden Gewerke vorliegen:

  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Kraftfahrzeugmechaniker
  • Kraftfahrzeugelektriker
  • Zweiradmechaniker

Die verantwortliche Person muss einen Meisterbrief in einem der folgenden Handwerke haben:

  • Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
  • Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
  • Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Schwerpunkt Fahrzeugsystemtechnik
  • Zweiradmechaniker-Handwerk

Die Person, die die AUK durchführt, braucht eine erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung in einem der folgenden Berufe:

  • Kraftfahrzeugmechaniker
  • Kraftfahrzeugelektriker
  • Kraftfahrzeug-Mechatroniker
  • Zweiradmechaniker
  • Zweiradmechaniker, Fachrichtung Motorrad-Technik

Darüber hinaus müssen die verantwortlichen Personen und Fachkräfte eine Schulung, wie sie das BTZ anbietet, erfolgreich absolviert haben. Im nächsten Schritt erfolgt die Genehmigung zur AUK durch die zuständige Kfz-Innung, auch wenn der Betrieb kein Mitglied der Innung ist.

Infos und Anmeldung

Interessenten am Kurs Untersuchungen der Abgase an Krafträdern im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Stuttgart-Weilimdorf erhalten weitere Informationen von Ulrike Leitl unter der Telefonnummer 0711 1657-621. Sie nimmt auch Anmeldungen entgegen.

Lehrgang im Bildungsprogramm des BTZ

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Abgasuntersuchung, Krafträder, Motorräder, AUK, BTZ, Bildungs- und Technologiezentrum

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