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Die Imagekampagne des Handwerks geht im Januar 2020 in die nächste Runde. Damit laufen Nutzungsrechte aus. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen.Imagekampagne: Auslaufende Nutzungsrechte

So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite

Die Imagekampagne des Handwerks wird alle fünf Jahre neu ausgeschrieben. Ab Januar 2020 geht es in die nächste Runde. Gleichzeitig laufen zum Jahreswechsel die Nutzungsrechte an einigen alten Kampagnenmaterialien aus.

Das bedeutet, dass die alten Kampagnenmaterialien ab Januar 2020 nicht mehr verwendet werden dürfen!

Dafür erscheinen bereits Mitte Januar die neuen Bildmotive der zweiten Kampagnenstaffel, die für die kommenden fünf Jahre eingesetzt werden können.

Als Faustregel gilt:

Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf blauem Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden.

Materialien aus den bisherigen Kampagnenstaffeln mit Fotomotiven, Video und Ton hingegen dürfen ab 2020 nicht mehr eingesetzt werden.

 

Vor allem von Internetseiten sind sie zu entfernen, um rechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Handwerksbetriebe können stattdessen die neuen Kampagnenmotive verwenden. Detailinformationen zum Nutzungszeitraum der einzelnen Kampagnenelemente sind online im Werbemittelportal zu finden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Gerd-Kistenfeger

Gerd Kistenfeger

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