Arnulf-Klett-Platz
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Für die Nachrüstung Ihres Diesels können Sie eine Förderung beantragen, um den Fahrverboten zu entgehen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.Diesel-Nachrüstung: Nutzen Sie die Fördergelder

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur fördert die Nachrüstung von Handwerkerfahrzeugen mit Dieselmotor.

Anträge sollten umgehend gestellt werden, bevor der Fördertopf leer ist. Die entsprechenden Mittel werden reserviert und nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben.

Die Nachrüstung wird im Fahrzeugschein vermerkt und nachgerüstete Fahrzeuge fallen nicht mehr unter dasFahrverbot ab Juli 2020 in Stuttgart. Förderberechtigt sind Fahrzeughalter...

  • mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 t bis 7,5 t
  • und Firmensitz in der betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen.

Somit sind Firmen aus Stuttgart und den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr förderberechtigt. Betriebe aus dem Landkreis Göppingen können die Förderung beantragen, wenn sie nennenswerte Aufträge in Stuttgart oder den dort angrenzenden Landkreisen haben. Gefördert wird die Umrüstung gewerblicher Dieselfahrzeuge M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis zu 7,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen.

Sowohl die System- als auch die Einbaukosten der Nachrüstung werden bei kleinen Betrieben im Handwerk mit bis zu 80 Prozent bezuschusst. Es wird in zwei Förderrichtlinien zwischen „leichten“ und „schweren“ Fahrzeugen unterschieden.

  • Leichte Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen können einen Zuschuss in Höhe von 3.600 Euro pro Fahrzeug beantragen.

  • Schwere Handwerker und Lieferfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen können bis zu 4.800 Euro pro Fahrzeug bei einer Antragstellung erhalten.

 Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt

Das Kraftfahrtbundesamt hat Genehmigungen für Nachrüstsätze zur Abgasreinigung speziell von Handwerker- und Lieferfahrzeugen erteilt.

Mit dieser „Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)“ können Halter von Fahrzeugen ab 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht ihre Fahrzeuge auf modernste Abgastechnik umrüsten lassen und sind somit nicht mehr von Fahrverboten betroffen.

Pragsattel
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 Was Handwerker jetzt tun sollten

 Wir empfehlen Handwerksbetrieben aus der Region Stuttgart dringend, Software-Nachrüstungen in Anspruch zu nehmen, sofern diese zur Verfügung stehen.

 Die Nachrüstung wird im Fahrzeugschein vermerkt und nachgerüstete Fahrzeuge fallen nicht mehr unter das Fahrverbot in Stuttgart.

 Die Kfz-Innung Region Stuttgart zeigt in zwei informativen Videos außerdem alles Wichtige zur Hardware-Nachrüstung:

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  Wie kann ich die Förderanträge stellen?

Die Anträge können im Rahmen von Förderaufrufen über das Förderportal easy-online gestellt werden (Dauer des aktuellen Aufrufs: bis 15. Oktober 2021). Antragsformulare finden Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen. Auf der jeweiligen Seite gelangen Sie ganz unten direkt zum easy-online-Portal:

Formulare für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge
Formulare für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge

Für weitere Auskünfte zu den Förderprogrammen steht unser Umweltberater Manfred Kleinbielen gern zur Verfügung.

Diesel
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 Wer in Stuttgart noch fahren darf und wer nicht

Zum 1. Juli 2020 wurde eine Ausweitung der Fahrverbote beschlossen. Für Handwerker gelten keine Ausnahmen:

Welche Straßen und welche Fahrzeugtypen das Fahrverbot betrifft

 
Gesine-Kapelle-2023

Gesine Kapelle

Stabsstelle Kommunikation und Politik

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-262

Fax 0711 1657-859

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Dr. Manfred-Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen

Umweltberater

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

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Mobil 0162 4208104

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