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Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die DSGVO und was was kann ich bei einer Abmahnung tun? Ein neues ZDH-Merkblatt erklärt, worauf Sie achten sollten.DSGVO: Nur keine Panik!

Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet

Die Umsetzung derDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt auch nach ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 für Betriebe und Handwerksorganisationen zu vielen Fragen. Müssen alle Bestandskunden angeschrieben werden? Wie ist mit Newslettern zu verfahren? Und was ist bei Webseiten zu beachten?

Diese und weitere praxisrelevanten Fragen beantwortet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in zwei verständlichen Merkblättern für Betriebe und Handwerksorganisationen:

FAQ zum Datenschutz für Betriebe



 Vorsicht bei vermeintlichen Abmahnungen

Seit Inkrafttreten der DSGVO erhalten Handwerksbetriebe aus der Region Stuttgart immer häufiger E-Mails mit Betreffzeilen wie dieser: "DSGVO Beschwerdestelle Stuttgart | Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO". In der Mail selbst wird dann oft ein vermeintlicher Verstoß gegen den Datenschutz angegeben und um eine Kontaktaufnahme gebeten.

Hinter solchen Mails verbergen sich verschleierte Angebote zur Datenschutz-Beratung. Es handelt sich somit um eine Werbemail und nicht um eine Abmahnung.

Unser Rechtsberater Volker Süssmuth rät: "Bitte reagieren Sie auf solche Mails nicht, sondern löschen Sie sie direkt.“ Falls wirklich ein Verstoß vorliegen sollte, meldet sich dieLandesdatenschutzbehörde schriftlich per Post bei Ihnen und wird genau darlegen, was für ein Vergehen vorliegt.

Bisher blieb die im Vorfeld befürchtete Abmahnwelle jedoch aus.

Und ab Juli könnten die Abmahngebühren sogar für ein Jahr ausgesetzt werden, wie die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) berichtet:

DSGVO: Union will Abmahngebühren aussetzen (6. Juni 2018)

Handwerkerin mit Tablet
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 Weitere Informationen und Kursangebot

Die IT-Agentur Projekt 29 berichtet in ihrem Blog von einem konkreten Praxisfall, in dem durch eine Nachricht einer angeblichen Beschwerdestelle versucht wird, die Anspannung und Unsicherheit bei Betrieben auszunutzen:

Projekt 29: Vorsicht vor falscher DSGVO-Beschwerdestelle

Beim kostenpflichtigen Seminar unserer Bildungsakademie in Stuttgart-Weilimdorf am 24. Juli können Sie Kenntnisse im Datenschutzrecht erwerben oder ggf. vertiefen. Außerdem lernen Sie, welche Umsetzungsmaßnahmen Sie in Ihrem Betrieb zu ergreifen haben:

Seminar zur Datenschutzgrundverordnung [DSGVO]

Volker-Süssmuth-2023

Volker Süssmuth

Rechtsberater

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-295

Mobil 0173 6604490

Fax 0711 1657-222

volker.suessmuth--at--hwk-stuttgart.de