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AusbildungDurchblick bei Finanzen, Steuern und Versicherungen

Während der Ausbildung fließt das Geld nicht gerade üppig, doch es winkt finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur. Wir haben neben den Zuschüssen auch die wichtigsten Versicherungen für Azubis zusammengestellt.



Die finanziellen Hilfen im Überblick

Im Leben ist nichts umsonst – das erfahren auch Azubis und solche, die es werden wollen. Angefangen mit den Kosten für Bewerbungen bis hin zur eigenen Wohnung: Alles muss finanziert werden. Das kleine Gehalt reicht da oft nicht aus.

Doch keine Sorge: Die Arbeitsagentur unterstützt Bewerber, Schüler und Auszubildende mit verschiedenen Förderungsmöglichkeiten, die wir nachfolgend auflisten.



Bewerbungskosten

Egal ob neue Fotos oder die Fahrt zum Bewerbungsgespräch: Je länger die Jobsuche dauert, desto höher können die Bewerbungskosten werden.

Doch es gibt finanzielle Unterstützung: Bis zu einer gewissen Grenze (die regional unterschiedlich ausfällt) übernimmt dieAgentur für Arbeit die Kosten. Voraussetzung für die Übernahme ist, dass Bewerber bei der Arbeitsagentur gemeldet sind und vor dem Bewerbungsverfahren einen Antrag gestellt haben.

Bevor du dich also bewirbst: Geh zur örtlichen Arbeitsagentur, lass dich dort beraten und beantrage die Unterstützung!



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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Alle Auszubildenden, die ihr Elternhaus für ihre Ausbildung verlassen müssen, erhalten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Es gibt variierende Ausnahmen: Azubis über 18 Jahre, mit Kind oder Verheiratete bzw. in einer Lebenspartnerschaft lebende Auszubildende erhalten BAB sogar, wenn das Elternhaus in der Nähe zur Arbeitsstätte liegt. Wie viel Hilfe einem zusteht, kann jeder vorab selbst abschätzen.

Jeder, der seine Ausbildung beginnt und Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, kann mit einer höheren Leistung rechnen. Sowohl die Bedarfsätze der Auszubildenden als auch verschiedene Freibeträge – zum Beispiel auf das Einkommen der Eltern bzw. Ehegatten – wurden 2019 angepasst:

BAB-Rechner der Arbeitsagentur

Wichtig ist, dass die Ausbildungsvergütung angerechnet wird. Gleiches gilt für das Jahreseinkommen der Eltern. Achtung: Den Antrag auf BAB am besten vor Ausbildungsstart stellen! Die Förderung gibt's über den gesamten Ausbildungs-Zeitraum.

Beantragt werden kann die Berufsausbildungsbeihilfe bei der örtlichenAgentur für Arbeit.



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Alle wichtigen Versicherungen auf einen Blick

Versicherungen zählen nicht gerade zu den spannenden Alltagsthemen von Schülern und Auszubildenden. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig darum zu kümmern. Einige sind Pflicht, andere können privat abgeschlossen werden.



Arbeitslosenversicherung

Auszubildende sind grundsätzlich arbeitslosenversichert. Der Ausbildungsbetrieb regelt die Anmeldung; Azubi und Betrieb zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags. Arbeitslosengeld erhalten die Auszubildenden aber erst nach zwölf Monaten Beitragszahlung.



Berufsunfähigkeitsabsicherung

Am Anfang der beruflichen Laufbahn denken nur die Wenigsten an ein vorzeitiges Ausscheiden. Doch statistisch muss jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Hut nehmen.

Wenn Auszubildende berufsunfähig werden, schauen sie in der Regel in die Röhre: Zwar haben sie unter Umständen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, doch ist diese nicht dazu geeignet, später einmal finanziell unabhängig zu sein. Die gesetzliche Unfallversicherung springt sogar nur dann ein, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aus einem Arbeitsunfall resultiert.

Daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Kranken- und Pflegeversicherung

Auszubildende müssen krankenversichert sein – entweder gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Krankenversicherung tragen die Krankenkassen, sie sind frei wählbar. Auszubildende und Arbeitgeber teilen sich den Mitgliedsbeitrag. Ein Ausnahmefall sind Azubis mit Vergütungen unter 325 Euro. Für sie übernimmt der Arbeitgeber die gesamten Kosten. Schüler hingegen sind noch bei ihren Eltern mitversichert.

Das Hälfte-Hälfte-Prinzip gilt auch bei der Pflegeversicherung.



Privathaftpflicht-Versicherung

Schüler und Auszubildende sind bis zum Ende ihrer Berufsausbildung bei den Eltern mitversichert, wenn diese eine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.



Rentenversicherung

Auszubildende sind ab dem ersten Ausbildungstag rentenversichert. Die Anmeldung erledigt der Arbeitgeber. Bei den Versicherungskosten gilt wie bei der Kranken- und Pflegeversicherung die 50-Prozent-Regelung.

Wer darüber hinaus schon während der Ausbildung den Grundstein für eine private Altersvorsorge legt, erhält üppige Zuschüsse vom Staat. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschüsse für kindergeldberechtigte Kinder. Junge Berufseinsteiger können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Sonderbonus in Höhe von 200 Euro erhalten.

Weitere Infos liefert die WebsiteRentenblicker.



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Britta Schmautz

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