News-Fahrverbote-Pressespiegel
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Fahrverbote: Wer in Stuttgart fahren darf und wer nicht

Der Luftreinhalteplan für Stuttgart hat zum 1. Juli 2020 eine kleine Umweltzone eingeführt, in der Fahrverbote für Euro-5/V-Diesel-Fahrzeuge gelten. Für Handwerker gibt es Ausnahmen.



Fahrverbote für Diesel-Pkw der Schadstoffklasse 5/V

Diefünfte Ergänzung zum Luftreinhalteplan für Stuttgart verhängt seit dem 1. Juli 2020 ganzjährige Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse 5/V in der sogenannten „kleinen Umweltzone“ innerhalb des Stuttgarter Stadtgebiets. Dazu gehören der Bereich des Talkessels sowie die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen.

 Handwerker dürfen dank einer Allgemeinverfügung fahren. Im Gegensatz zu anderen Fahrern brauchen sie keine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Geregelt wird dies durch die Beschilderung, nach der Lieferverkehr frei ist.

  • Voraussetzung für die Ausnahme ist der Transport von Material oder Werkzeugen, die unbedingt vor Ort sein müssen.
  • Die Fahrzeuge müssen außerdem eine grüne Plakette besitzen.
  • Bei Fahrten mit Privat-Pkw oder Firmenfahrzeugen kann auch ein Fahrtenbuch, ein Lieferschein, eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag oder ein anderes Schriftstück als Nachweis dienen – dies zeigte 2020 einkonkreter Fall in Stuttgart.

Besonders beim Parken gilt: Fahrzeuge, die dem Handwerk angehören und optisch als solche zu identifizieren sind, haben keine Bußgelder zu erwarten. Befindet sich keine Firmenwerbung auf den Fahrzeugen, empfehlen wir, eine Kopie der Handwerkskarte hinter die Windschutzscheibe zu legen. 

Ausnahmen vom Fahrverbot gelten für:

  • Kfz mit Software- oder Hardware-Nachrüstung
  • Kfz mit einem Ausstoß von weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxiden pro Kilometer
  • weitere Ausnahmen im Entwurf

 Polizei und Ordnungsamt mit Kontrollen sorgen für die Einhaltung des Diesel-Fahrverbots – die Aufstellung der notwendigen Schilder ist bereits abgeschlossen. Seit dem 1. Oktober werden die Verstöße gegen das Fahrverbot geahndet; es droht ein Bußgeld von 100 Euro plus Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro. EineÜbersicht der Stadt Stuttgart bietet weitere Informationen.

 Weiterhin gültig bleibt dasFahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4/IV im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet einschließlich der äußeren Stadtbezirke. Auch hier sind Handwerker vom Fahrverbot ausgenommen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie oben beschrieben.

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HWK

 Was Handwerker jetzt tun sollten

Wir empfehlen Handwerksbetrieben aus der Region Stuttgart dringend, Nachrüstungen in Anspruch zu nehmen, sofern diese zur Verfügung stehen. Die Nachrüstung wird im Fahrzeugschein vermerkt und nachgerüstete Fahrzeuge fallen nicht mehr unter das Fahrverbot in Stuttgart.

Die Kfz-Innung Region Stuttgart zeigt in zwei informativen Videos alles Wichtige zur Hardware-Nachrüchtung:

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 Investitionssicherheit immer noch nicht gegeben

Wir als Handwerkskammer haben zu jedem Luftreinhalteplan eine Stellungnahme abgegeben und uns für Ausnahmen vom Fahrverbot für das Handwerk eingesetzt.

Kritisch bewerten wir, dass weitere Verkehrsbeschränkungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Eine Ausweitung des Fahrverbots – etwa auf alle Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6d-TEMP – wird aktuell nicht ausgeschlossen, sollten die neuen Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung entfalten.

Unsere Mitgliedsbetriebe stehen somit vor einem Dilemma:

  • Auf der einen Seite ist die Bereitschaft groß, selbst einen Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten und umweltfreundliche Fahrzeuge zu kaufen.
  • Auf der anderen Seite besteht kein Investitionsschutz für jetzt neu beschaffte Fahrzeuge. Ein erneuter Austausch der Fahrzeuge innerhalb weniger Jahre wäre wirtschaftlich nicht zumutbar. Hinzu kommt, dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6d-TEMP lange Lieferfristen haben und teilweise noch gar nicht verfügbar sind.

Deshalb fordern wir von der Landesregierung eine Positivliste. Sie sollte diejenigen Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6d-TEMP beinhalten, für die ein Fahrverbot in den kommenden zehn Jahren – und damit für die im Handwerk übliche Nutzungsdauer – ausgeschlossen wird.

Diese Planungssicherheit ist unabdingbare Voraussetzung für eine geordnete und beschleunigte Fuhrparkmodernisierung.



Unsere Forderungen im Überblick

  • Übergangsregelungen bei Fahrverboten für alle Fahrzeugtypen und Gewichtsklassen
  • Planungs- und Investitionssicherheit zur Beschleunigung der Fuhrparkmodernisierung – z.B. in Form einer Positivliste
  • Beschleunigung der Bereitstellung von Hardware-Nachrüstsätzen

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Gesine Kapelle

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Dr. Manfred-Kleinbielen

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