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HWK / Beate-Astrid Hentschke

Umwelt & EnergieElektromobilität: Aktuelle Fördermöglichkeiten im Überblick

Wenn Sie Ihren Teil zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Region Stuttgart beitragen und Fördergelder für Elektromobilität beantragen möchten, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Hier finden Sie alle im Überblick.



 Finanzspritzen von Bund und Land

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und alle Voraussetzungen für den Antrag erhalten Sie beim jeweiligen Fördergeber, bei Ihrer Hausbank oder bei unserem Umweltberater. Seine Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.

Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“

Das baden-württembergische Verkehrsministerium fördert die Unterhaltungs- und Betriebskosten von neuen gekauften, geleasten oder gemieteten batterieelektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) mit höchstens 3 Sitzplätzen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Die Fördersumme ist gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob zusätzlich eine Bundesförderung für die Anschaffung in Anspruch genommen wird. Die Antragstellung muss vor Bestellung der Fahrzeuge, also vor Vertragsschluss über das E-Nutzfahrzeug, erfolgen.

 Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“



Förderrichtlinie „Elektromobilität“

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit einem Investitionszuschuss die Umstellung auf batterie-elektrische Fahrzeugflotten. Die Fahrzeuge müssen weitestgehend mit erneuerbarer Energie geladen werden. Der Zuschuss berechnet sich anhand der Investitionsmehrausgaben des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Benzin- bzw. Dieselfahrzeug. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Aufrufen möglich; darin werden nähere Konditionen festgelegt (unter anderem zur Art der geförderten Fahrzeuge und Höhe des Förder-Mindestbetrags).

 Förderprogramm "Elektromobilität"

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Die KfW bietet zur Investition in Elektrofahrzeuge einen zinsgünstigen Förderkredit an, der zusätzlich zumUmweltbonus genutzt werden kann. Im Programm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ kann ein Darlehen mit drei Laufzeitvarianten (bis zu 5/10/20 Jahre) für eine Finanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt.

Förderprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“

Förderung für E-Stapler

ImModul 4 des BAFA-Förderprogramms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ wird unter anderem der Erwerb von elektrisch betriebenen Flurförderfahrzeugen gefördert, wenn das Investitionsvolumen mindestens 10.000 € beträgt. Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15% (bezogen auf die Investitionskosten). Es muss ein im Unternehmen vorhandenes, noch voll funktionstüchtiges Staplerfahrzeug ersetzt und der Verbrauch durch den Austausch um mindestens 15% reduziert werden. Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn über ein elektronisches Antragsformular:

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung



Förderungen für E-Lastenräder

Die Fördermöglichkeiten beschränken sich aber nicht nur auf E-Autos - auch andere Fahrzeugarten werden berücksichtigt. So können sich Handwerksbetriebe die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads fördern lassen, mit dem Sie schwere oder unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportieren können. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei mit bis zu 2.500 € je E-Lastenrad:

 Landesförderprogramm für E-Lastenräder

E-Lastenräder für den Lastenverkehr in Gewerbe, Handel und Dienstleistungen werden auch vomBundesumweltministerium gefördert. Für die Anschaffung von serienmäßigen, fabrikneuen E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern mit einer Nutzlast von mindestens 120 kg und unlösbar mit dem Fahrrad verbundenen Transportmöglichkeiten gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Das E-Lastenrad darf erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids erworben werden.

 Bundesförderprogramm für E-Lastenräder 

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Die KfW fördert für grüne Verkehrsprojekte in Unternehmen und bei Einzelunternehmern der gewerblichen Wirtschaft die Investition in batterieelektrische PKW, Plug-In-Hybride, Elektro-Motorroller, Lastenfahrräder sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Finanziert werden die Investitionskosten mit einem Darlehen; der Zinssatz wird individuell ermittelt. Mit dem Kredit lassen sich beispielsweise die Restkosten nach Inanspruchnahme eines Zuschusses finanzieren. 

Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt.

 Investitionskredit Nach­haltige Mobilität

Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“

Das baden-württembergische Verkehrsministerium fördert die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Bezuschusst werden Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens 3 Sitzplätzen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der EG-Fahrzeugklasse und richtet sich danach, ob bereits eine Bundesförderung in Anspruch genommen wurde. Die Antragsstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen.

 Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“



Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom November 2016 ist die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen E-Fahrzeugen ausgeweitet worden.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie hier:

 Bundesfinanzministerium: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr

 Bundesfinanzministerium: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Förderrichtlinie „Elektromobilität“

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit einem Investitionszuschuss die Beschaffung von Ladeinfrastruktur. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Aufrufen, teilweise im Zusammenhang mit einer im gleichen Aufruf beantragten Fahrzeugförderung, möglich:

 Förderprogramm: „Elektromobilität“



Förderprogramm „Charge@BW“

Die Installation neuer, öffentlich zugänglicher Ladesäulen inkl. Netzanschluss wird vom Land Baden-Württemberg mittels eines Zuschusses in Höhe von 40% der Ausgaben (max. 2.500 € je Ladepunkt, Mindestfördersumme: 5.500 €) gefördert. Darunter fallen Ladestationen des Einzelhandels sowie an öffentlichen Parkplätzen, die mindestens werktags für 12 Stunden zugänglich sind. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen, außerdem werden bestimmte technische Voraussetzungen an die vorzuhaltenden Steckertypen und die Abrechnung gestellt. Der Maßnahmenbeginn ist nach Antragstellung an die L-Bank möglich, eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht zulässig.

 Förderprogramm „Charge@BW“



Verbundprojekt „LINOx BW“

Im Rahmen des Verbundprojekts „Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen in Baden-Württemberg (LINOx BW)“ können Unternehmen aus Kommunen mit hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg (hier finden Sie die entsprechendeListe) eine Förderung für den kurzfristigen Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) im halb-öffentlichen, öffentlich nicht zugänglichen und privaten Raum beantragen:

 Förderprogramm „LINOx BW“

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Neben Elektrofahrzeugen fördert die KfW in ihrem Programm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ auch die dafür notwendige Infrastruktur in Form von elektrischen Ladestationen mittels eines zinsgünstigen Förderkredits. Für das Darlehen werden drei Laufzeitvarianten angeboten. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt, der Zinssatz des Kredits wird individuell ermittelt.

 zur Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Das Programm der KfW fördert neben Fahrzeugen auch die öffentliche und nicht­öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive der Stromnetzanschlüsse. Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft können sich mittels eines Darlehens die Errichtung von Stromladestationen finanzieren lassen. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt, der Zinssatz für den Kredit wird individuell ermittelt.

 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Foerderung-E-Mobilitaet-Ladesaeule



Dr. Manfred-Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen

Umweltberater

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