
AusbildungFörderprogramm: Alle Informationen zu "REACT-EU"
Ausbildungsengagement soll gestärkt werden
Die Sicherung von Nachwuchs- und Fachkräften ist eine der größten Herausforderungen im Handwerk. Gerade kleine Betriebe bilden ihren Nachwuchs oft selbst aus und geben dabei häufig auch jungen Menschen die Chance, die es sonst schwer haben, einen Ausbildungsplatz zu finden. Gleichzeitig sind die Kosten der Ausbildung für kleine Betriebe im Vergleich besonders hoch.
Unterstützung bietet nun das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit dem Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU“. Handwerksbetriebe mit bis zu neun Mitarbeitenden werden hierbei mit einer Summe von 3.500 Euro pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag gefördert. Mit diesem Programm reagiert das Ministerium gezielt auf die Gefahr, dass das Ausbildungsengagement der Betriebe infolge der Corona-Krise zurückgeht.
Die Förderung wird aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen der Reaktion auf die Corona-Pandemie (REACT-EU) finanziert. Das Programm läuft so lange, wie Mittel hierfür zur Verfügung stehen – längstens bis 15. Februar 2023. Weitere Informationen, Merkblätter und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds (ESF) Baden-Württemberg.
Eckpunkte des Förderprogramms
- Der Zuschuss beträgt 3.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die bis zu neun lohnsteuerpflichtige Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
- Ein antragsberechtigtes Unternehmen muss einen Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO mit einem betrieblichen Ausbildungsbeginn zwischen 1. August 2021 und 10. Oktober 2022 abgeschlossen haben. Der Ausbildungsvertrag muss von der zuständigen Stelle im Ausbildungsverzeichnis eingetragen sein.
- Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die vier Monate nach Ausbildungsbeginn ungekündigt sind und deren reguläre Fortsetzung geplant ist, wenn sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der oder die Auszubildende dies schriftlich bestätigen.
- Der Antrag muss bis spätestens 23. Februar 2023 bei der L-Bank eingetragen sein.
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen zur Antragsstellung und zum Förderprogramm senden Sie bitte per Mail an:
Sie möchten sich allgemein zur Ausbildung beraten lassen? Unsere Experten helfen gern: