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RechtsgrundlagenVollversammlung: Alle Infos zu den Wahlen

Alle fünf Jahre wird unsere Vollversammlung neu gewählt. Lesen Sie hier, wie die Wahlen ablaufen.



 Über die Wahlen der Vollversammlung

Wir als Handwerkskammer sind die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftszweigs und nehmen die Interessen von Handwerkern wahr. Das heißt: Nicht der Staat, sondern das Handwerk selbst kümmert sich um das, was für Handwerker relevant ist.

UnsereVollversammlung setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen und ist unser oberstes Entscheidungsgremium. Die parlamentarisch gestützte Interessensvertretung macht Kandidaten und Wahlen erforderlich, die alle fünf Jahre stattfinden.





 Vor der Wahl

Rechtzeitig vor einer Vollversammlungswahl ruft der Wahlleiter dazu auf, Wahlvorschläge einzureichen. Das geschieht in unserem offiziellen Mitteilungsorgan, derDeutschen Handwerks Zeitung (DHZ).

Die Zeitung erhalten alle selbstständigen Mitglieder der Kammer kostenlos.

Nach dem Aufruf können Wahlvorschläge in Form von Listen eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag muss komplett sein – das heißt, er muss die Namen so vieler Mitglieder und Stellvertreter enthalten, wie zu wählen sind. Da die 26 Arbeitgebervertreter, die in der Vollversammlung sitzen, jeweils zwei Stellvertreter haben, muss der Wahlvorschlag für die Arbeitgeber-Vertreter insgesamt 78 Personen umfassen.

Weil 13 Arbeitnehmer in der Vollversammlung sitzen und auch diese jeweils zwei Stellvertreter haben, muss der Wahlvorschlag für die Vertreter der Arbeitnehmer insgesamt 39 Personen aufweisen.
Da die Vollversammlung das gesamte Handwerk demokratisch abbilden soll, muss sie prinzipiell alle Gewerke vertreten.

In der Praxis kann bei über 130 verschiedenen Berufen natürlich nicht jeder Beruf einen eigenen Vertreter in der Vollversammlung haben. Deshalb werden die einzelnen Gewerke in Gruppen verwandter Berufe zusammengefasst, also in Wirtschaftszweige wie Bau- und Ausbau, Elektro- und Metall, Bekleidung, Nahrungsmittel und Gesundheits- und Körperpflege.
Aus jedem der genannten Zweige finden sich gewählte Vertreter in der Vollversammlung.

In den Wahlen schlägt sich die Trennung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einer Trennung der Wahllisten für selbstständige und abhängig beschäftigte Handwerker nieder. Allerdings kommt es oft vor, dass jeweils nur ein Wahlvorschlag für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer eingereicht wird. In diesem Fall gelten die in den Wahlvorschlägen genannten Personen als gewählt, ohne dass es eine Wahl gibt.

Echte Wahlen müssen somit nur dann stattfinden, wenn es für die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerliste der einzelnen Handwerkszweige mehrere Kandidaten gibt. Dann verschickt der Wahlleiter die Wahlunterlagen an alle Mitglieder, die anschließend auf dem Postweg ihre Stimme abgeben.






 Wie Sie die Wahlunterlagen erhalten

Die Wahlen für nicht-selbstständige Handwerker laufen anders ab als die für selbständige. Das liegt daran, dass in der von uns geführten Handwerksrolle alle Selbstständigen verzeichnet sind, die ein Unternehmen führen, während es keine Datenbestände über deren Mitarbeiter gibt.

Die Wahl der Arbeitnehmervertreter folgt deshalb anderen Regeln als die Wahl der Vertreter der Arbeitgeberseite:

Arbeitgeber werden direkt von uns angeschrieben und erhalten die Wahlunterlagen – Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und den Rücksendeumschlag. Sie müssen lediglich den Stimmzettel ausfüllen und fristgerecht an den Wahlleiter zurücksenden.

Arbeitnehmer benötigen zum Erhalt der Wahlunterlagen eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, die sie dem Wahlleiter gegenüber als Wahlberechtigte legitimiert (Wahlberechtigungsschein). Sobald der Wahlleiter den vom Arbeitgeber unterschriebenen Wahlberechtigungsschein erhalten hat, verschickt er die Wahlunterlagen an die an der Wahl interessierten Beschäftigten. Auch deren Unterlagen umfassen Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und einen Rücksendeumschlag.



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 Nach der Wahl

Die Auszählung der eingegangenen Stimmen übernimmt der Wahlausschuss.

Der Wahlleiter veröffentlicht die Ergebnisse der Vollversammlungswahlen in denAmtlichen Bekanntmachungen auf unserer Website sowie in derDeutschen Handwerks Zeitung (DHZ).

 Hier ist aktuelle Zusammensetzung unserer Vollversammlung zu finden.



Deutsche-Handwerks-Zeitung-DHZ
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Manuel Beitlich

Fachexperte Recht und Handwerksorganisationen

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-274

Mobil 0172 7928938

Fax 0711 1657-859

manuel.beitlich--at--hwk-stuttgart.de