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Service-CenterSachverständige: Alle wichtigen Informationen im Überblick

Wie finde ich den richtigen Sachverständigen? Was tun Sachverständige und wie kann man die Tätigkeit ausüben? Wir erklären Ihnen, was Sie über die Arbeit der von uns vereidigten Handwerksexpertinnen und -experten wissen sollten und wo Sie sie finden.



 Den passenden Sachverständigen finden

Für die Suche nach der passenden Expertin oder dem passenden Experten können Sie entweder unsere regionale Datenbank durchsuchen, die bundesweite Sachverständigensuche nutzen oder sich die kostenfreie App „Sachverständigenradar“ installieren:

Regionale Sachverständigensuche

Wenn Sie in der Region Stuttgart für ein bestimmtes Gewerk oder ein bestimmtes Stichwort keinen Sachverständigen finden, können Sie die bundesweite Sachverständigendatenbank des Handwerks nutzen.

Sachverständigensuche Region Stuttgart

Bundesweite Sachverständigensuche

Alle Handwerkskammern speisen die Kontaktdaten ihrer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in eine gemeinsame Datenbank ein. So finden Sie auch Fachleute außerhalb unseres Kammerbezirks.

 Bundesweite Sachverständigendatenbank des Handwerks

Sachverständigenradar fürs Smartphone

Mit der kostenfreien App können Sie ganz einfach per Smartphone nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk suchen.

Sachverständigenradar installieren





 Was Sachverständige tun

Darf ein bestimmtes Holzschutzmittel die Fensterrahmen im Kindergarten konservieren? Wurde die neue Heizung vorschriftsgemäß eingebaut? Und entspricht der Stundenverrechnungssatz einer Rechnung den branchenüblichen Preisen?

Wer Antworten auf diese oder andere Fragen sucht, braucht das Wissen von Expertinnen und Experten – Sachverständige, die den Dingen objektiv und neutral auf den Grund gehen.

Doch Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter  Sachverständiger“ ist rechtlich geschützt und unterscheidet sich zu den im Volksmund gängigen Bezeichnungen „Sachverständiger“ oder „Gutachter“.

Anders als beispielsweise Privatgutachterinnen und Gutachter, legen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einen Eid ab, ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben sowie die Sachverständigenordnung zu beachten. Zudem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist die zuständige Kammer als Bestellungskörperschaft übergeordnet.

Die Tätigkeit einer oder eines Sachverständigen erfordert ein hohes Maß an Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Privatpersonen, aber auch Gerichte, sind bei fachlichen Unklarheiten auf Sachverständige angewiesen und müssen sich grundsätzlich auf die Sachverständigen verlassen können.

In der Region Stuttgart gibt es aktuell insgesamt 117 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in 31 Gewerken.

Welche Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung einer oder eines Sachverständigen erfüllt sein müssen, können Sie in § 2 der Sachverständigenordnung nachlesen.



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Sachverständigenordnung

Im Dezember 2022 hat unsereVollversammlung die neue Sachverständigenordnung beschlossen. Sie ist zum 1. März 2023 in Kraft getreten. Änderungen gab es unter anderem in den Bestellungsvoraussetzungen und im Bereich der Fortbildungsverpflichtung:





 Wie man Sachverständige(r) wird

Interessierte dürfen sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Suzana Vukovic oder Manuel Neustifter wenden.
Unsere Expertinnen und Experten erläutern in einem Informationsgespräch den genauen Ablauf des Bewerbungsprozesses und beantworten gern Ihre Fragen.
Die Bewerbung und weitere Unterlagen (beispielsweise Zeugnisse  oder Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen) müssen eingereicht werden. Den Bewerbungsbogen senden wir Interessierten nach dem Informationsgespräch gern zu.
Wir prüfen die Bewerbungsunterlagen und leiten sie an die zuständige Fachorganisation weiter, die die Sachkundeüberprüfung vornimmt.
Die zuständige Fachorganisation kontaktiert Bewerbende und vereinbart einen Termin.
Nach erfolgter Sachkundeüberprüfung teilt die Fachorganisation uns das Ergebnis mit:

  • Konnten Bewerbende die besondere Sachkunde nachweisen, werden zu gegebener Zeit von uns aufgefordert, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit mittels Bescheinigungen (unter anderem von Finanzamt und Banken) nachzuweisen.

  • Konnten Bewerbende die besondere Sachkunde nicht nachweisen, setzen wir uns mit ihnen in Verbindung und besprechen die weitere Vorgehensweise. Bewerbende haben dann die Möglichkeit, die Sachkundeüberprüfung zu wiederholen.
Ausgehend von der bestandenen Sachkundeüberprüfung und der nachgewiesenen wirtschaftlichen Unabhängigkeit, laden wir Bewerbende zur Vereidigung ein.






 Über das Erstellen von Gutachten

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind grundsätzlich dazu verpflichtet, jeden Auftrag anzunehmen. Die Gutachter müssen sich über die Sachlage ein genaues Bild machen – dazu gehört auch, dass sie sich vom Sachverhalt persönlich und vor Ort einen Eindruck verschaffen.

Auftraggebende müssen alle erforderlichen Materialien zur Verfügung stellen und sämtliche Informationen weitergeben, die für das Gutachten von Bedeutung sind. Sie müssen außedem damit einverstanden sein, dass die Sachverständigen alle erforderlichen Besichtigungen und Untersuchungen vornehmen können, und nichts unternehmen, was die Gutachter einseitig beeinflussen könnte. Diese können entsprechend ihrer öffentlichen Bestellung und Vereidigung nur zur Herstellung von ordnungsgemäßen Gutachten verpflichtet werden.

Stellt sich heraus, dass Auftraggebende nicht im angemessenen Umfang mitwirken wollen oder können, stellt das den Zweck des Auftrags insgesamt infrage. In diesem Fall haben Sachverständige das Recht, die Beendigung des Auftrags zu verweigern.

Wie Ärzte und Rechtsanwälte unterliegen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Schweigepflicht. Nur vor Gericht kann es zu Ausnahmen kommen –  wenn sie auf bestimmte Fragen antworten müssen.

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Manuel-Neustifter

Manuel Neustifter

Rechtsberater

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-272

Fax 0711 1657-873

manuel.neustifter--at--hwk-stuttgart.de

Patricia Rapp

Assistenz Geschäftsstelle Geschäftsleitung

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-273

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