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EnergiekostenHärtefallhilfen: Alle Informationen zur Antragsstellung

Seit dem 15. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg, die von den stark gestiegenen Energiekosten betroffen sind, die sogenannten „Härtefallhilfen“ des Landes beantragen. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen.

 

 Wer antragsberechtigt ist

Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können den Antrag im Rahmen der „Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen“ für die Förderlinie 2022 stellen. Voraussetzung ist, dass ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) im Jahr 2022 oder im 2. Halbjahr 2022 vorliegt.

Das Hilfsprogramm soll Unternehmen unterstützen, die besonders von den seit Februar 2022 stark gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Förderung bezieht sich auf die Energiemehrkosten und erfolgt unabhängig vom Energieträger: Neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.

Die Energiekosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht haben und die Energieintensität muss mindestens bei 6 Prozent liegen. Bei der Antragstellung über die L-Bank wird außerdem eine Bestätigung des Steuerberaters benötigt, dass die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen zum Hilfsprogramm finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg:

 Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen - Förderlinie 2022



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 Hier können Sie die Härtefallhilfen beantragen

Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Auf der Website der Bank finden Sie neben den detaillierten Antragsvoraussetzungen auch alle wichtigen Dokumente und Formulare:

 L-Bank: Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen

 Für die Umsetzung einer möglichen weiteren Förderlinie für 2023 werden zunächst die Wirkung der Preisbremsen des Bundes, die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die Erfahrungen aus der Förderlinie 2022 abgewartet.

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