Nr. 012/2015 vom 20. März 2015

Mindestlohn: Überblick und individuelle Beratung

Handwerkskammer bietet dreierlei Serviceangebot

Das neue Mindestlohngesetz sorgt mit seinen formalen Anforderungen zum Teil für Unsicherheit in den Handwerksbetrieben der Region Stuttgart. Mit drei verschiedenen Beratungsangeboten gibt die Handwerkskammer Region Stuttgart den Betrieben die Möglichkeit, sich einen besseren Überblick zu verschaffen, aber auch ganz individuelle Fragen zu stellen.

An einem Webinar am 25. März um 11 Uhr kann jeder bequem von zu Hause oder dem Arbeitsplatz aus unter Mindestlohn - das müssen Sie wissen teilnehmen. Es reicht ein Computer mit Internetzugang, eine spezielle Software ist nicht nötig. Antje Schmidt, Rechtsberaterin von der Kammer und Anita Stähle, Vorsitzende der Unternehmerfrauen im Handwerk Böblingen, tragen alle wichtigen Fakten zusammen und teilen ihre Erfahrungen aus dem Alltagsgeschäft mit den Teilnehmern, die über die integrierte Chatfunktion Fragen in die Runde schicken können. Im Nachhinein steht das Webinar auch für Nicht-Teilnehmer zum Download zur Verfügung.

Für alle diejenigen, die sich lieber persönlich vor Ort informieren möchten, gibt es am 29. April sowie am 07. Mai jeweils um 17 Uhr eine Fragestunde in der Handwerkskammer. Rechtsanwalt Jochen Messerle führt je 40 Teilnehmer in die aktuellen Regelungen ein und steht für individuelle Fragen zur Verfügung. Anmeldung zu den Veranstaltungen unter Mindestlohn - das müssen Sie wissen.

Für alle Fragen, die bis dahin aufkommen, hat die Kammer ergänzend zur klassischen Rechtsberatung die E-Mail-Adresse mindestlohn@hwk-stuttgart.de eingerichtet, über die die Berater ab sofort erreichbar sind.

Ansprechpartner der Redaktion:
Gerd Kistenfeger, Pressestelle
Telefon 0711 1657-253

Ansprechpartnerin zum Thema:
Antje Schmidt, Rechtsberaterin
Telefon 0711 1657 - 284