Ausbildung als Bürsten- und Pinselmacher (m/w/d)
Ein Stäubchen hier, ein lästiger Fleck da, Malerei und die Kehrwoche – so unscheinbar sie sein mögen, im beruflichen und privaten Alltag geht ohne Pinsel, Bürsten und Besen vieles nicht. Gebäudereiniger, Maler und Privatpersonen brauchen dieses nützliche Werkzeug. Und weil das in Handarbeit geschieht, werden Bürsten und Pinsel auch so hergestellt. Natürlich kommt hier auch die Technik ins Spiel, etwa bei Kehrmaschinen. Aber keine Panik, davon wirst du nicht arbeitslos. Im Gegenteil: Gerade dafür lieferst du beispielsweise handgefertigte Schleif- und Walzbürsten. Besen und Bürsten können eben nicht ersetzt werden.
Die Herstellung von Pinseln, Bürsten und Besen ist eine Arbeit mit Fingerspitzengefühl. Vom Rohmaterial, das du bei verschiedenen Lieferanten beschaffst, bis zum fertigen Werkstück werden Haare und Borsten nämlich immer feiner, sauberer und ordentlicher. Erst reinigst du das Material von Verschmutzungen, schneidest, sortierst, bündelst, färbst und trocknest es.
Für immer wiederkehrende Qualität
Die vorbereiteten Haare und Borsten fügst du schließlich mit dem Bürstenkörper aus Holz und mit Drähten zu fertigen Bürsten zusammen. Verschiedene Materialien kommen bei der Verarbeitung zum Einsatz: Holz, Kunststoff, Metall, Tierhaare, Borsten und Kunstfasern. Alle deine Werkstücke werden dabei höchsten Qualitätsansprüchen gerecht. Je nach Anwendung müssen sie gut in der Hand liegen oder maschinellen Dauerlauf aushalten. Als Endprodukt erhält der Kunde eine ganze Palette an Besen, Bürsten und Pinseln: Lackierpinsel, Kehrbesen, Waschbürsten oder Rasierpinsel sind nur eine kleine Auswahl davon.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.