Ausbildung als Drechsler (Elfenbeinschnitzer) (m/w/d)
Nur nicht durchdrehen, wenn sich die Spindel der Drehbank in schwindelerregendem Tempo dreht. Der Rohling aus Holz rotiert und rotiert. Jetzt setzt du als Drechsler geschickt dein Schneidwerkzeug an, Späne fallen und im Nu produzierst du Stuhl- und Tischbeine, Treppengeländer, Schubladenknöpfe oder Schalen und Dosen.Das Drehen bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Die fängt an mit der Kundenberatung und geht über das Entwerfen von Skizzen und Zeichnungen bis hin zur Anfertigung eines Arbeitsmodells. Um Ergebnisse in Topqualität zu erzielen, ist natürlich eine gehörige Portion Fingerspitzengefühl nötig. Du spannst das unbearbeitete Werkstück sachgerecht ein, stellst die Drehbank auf die richtige Geschwindigkeit ein und wählst das optimale Werkzeug. Schließlich beginnt das Drehen - so lange, bis du deinen Rohling in die gewünschte Form gebracht hast. So können sogar Sportgeräte, Schiffsausrüstungen, Prothesenteile oder Sitzmöbel entstehen. Dafür kennst du dich zusätzlich bestens mit Beschlägen, Kunststoffteilen und Klebstoffen aus sowie mit vielen Maschinen wie Bandsägen, Schleifscheiben, Fräsen, Bohrern und CNC. Als Drechsler bist du eben ein echter Allrounder!
Vielfältige Materialien
Zwei Optionen stehen dir in der Ausbildung offen: In der Fachrichtung Drechseln fertigst du Einzelstücke und Kleinserien aus Holz und Kunststoff, behandelst Oberflächen und wartest Maschinen zur Be- und Verarbeitung von Holz. In der Fachrichtung Elfenbeinschnitzen stehen die Materialien Elfenbein, Horn und Perlmutt im Vordergrund. Du kannst beispielsweise als Bernsteinverarbeiter, als Kunststoff-, Metall- und Hartgummidrechsler oder als Stock-, Schirm-, Pfeifen- und Flötenhersteller arbeiten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 820,00 € |
2. Lehrjahr: | 900,00 € |
3. Lehrjahr: | 1010,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater helfen bei Fragen rund um die Ausbildung oder bei Problemen gerne weiter.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf
Weitere Informationen zur Ausbildung als Drechsler (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).