Ausbildung als Fachlagerist (m/w/d)
In diesem Beruf hast du immer so einiges auf Lager. Als Fachlagerist nimmst du Güter an, überprüfst, sortierst und lagerst sie - und machst sie später für den Weiterversand fertig.Wenn eine neue Lieferung ankommt, checkst du die Begleitpapiere und prüfst die Menge und Beschaffenheit der Ware. Du erfasst die Güter per Computer, packst sie aus und überprüfst, ob alles okay ist, sortierst sie ein oder leitest sie an ihren Bestimmungsort in deinem Betrieb weiter. Dabei achtest du darauf, dass die Waren unter jeweils optimalen Bedingungen gelagert werden. In regelmäßigen Abständen kontrollierst du den Lagerbestand und führst Inventuren durch. Für den Versand verpackst du Güter, füllst Begleitpapiere aus, stellst Liefereinheiten zusammen und belädst Lkws. Du kennzeichnest, beschriftest und sicherst Sendungen und beachtest dabei selbstverständlich Vorschriften, wie zum Beispiel die Gefahrgutverordnung sowie Zollbestimmungen. Für deine Arbeit nutzt du verschiedene Transportgeräte - zum Beispiel Gabelstapler, um deine Ware abzulegen, oder automatische Sortieranlagen.
Du bist ein aufgeräumter Typ
Als Fachlagerist arbeitest du in Handwerksunternehmen mit größerer Lagerhaltung, wie zum Beispiel im Metall- und Fahrzeugbau, in Druckereien oder Baubetrieben. Du bist ein Organisationstalent, das mit viel Sorgfalt und Umsicht bei der Sache ist. Denn du findest für alles den richtigen Platz und bedienst dabei zum Teil große Maschinen wie Kräne oder Hebebühnen. Auch Mathe-Kenntnisse solltest du in petto haben: Zum Beispiel musst du das Gesamtgewicht und den Raumbedarf von Gütern ausrechnen. Darüber hinaus sind Englischkenntnisse für deinen Beruf von Vorteil. Denn du wirst auch mit Lieferanten aus dem Ausland in Kontakt treten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater helfen bei Fragen rund um die Ausbildung oder bei Problemen gerne weiter.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf
Weitere Informationen zur Ausbildung als Fachlagerist (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).