Ausbildung als Metallbildner (m/w/d)
Du interessierst dich nicht musikalisch für "Metal", sondern beruflich? Dann gibt es eine interessante Möglichkeit für dich. Denn als Metallbildner (m/w/d) beschäftigst du dich mit den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Werkstoffes Metall. Dabei kannst du dich – je nach Interesse und Neigung – zwischen drei Fachbereichen entscheiden. Als Gürtler und Metalldrücker (m/w/d) fertigst du beispielsweise Möbelbeschläge, Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakralen Schmuck oder Pokale. Nach Entwürfen von Architekten (m/w/d) stellst du für den Innenausbau unter anderem Treppengeländer her.
Wenn du dich als Gold-, Silber- und Aluminiumschläger (m/w/d) spezialisierst, hast du ein sensibles Arbeitsgebiet. Deine Spezialität ist es, Edel- oder Leichtmetall zu hauchdünnen Blättern zu schlagen. Diese Feinarbeit erfordert Geschick und Gefühl, denn die kostbaren Metallblättchen, die du zum Beispiel für das Vergolden von Bilderrahmen einsetzt, dürfen beim Bearbeiten nicht brechen.
Als Ziseleur (m/w/d) bearbeitest du mit künstlerischem Verständnis jede Art von Metall. Du verfeinerst und gestaltest metallische Oberflächen, entwirfst und fertigst Reliefs, Ornamente sowie Plastiken. Zu deinen attraktiven Erzeugnissen zählen auch Schmuck sowie Zierbeschläge für Möbel oder Waffen.
Künstlerische Lösungen
So vielfältig deine Arbeit in den verschiedenen Bereichen ist, deine Grundfertigkeiten sind immer gleich: Du gehst in deiner Arbeit mit Löt- und Schweißgeräten, Feilen, fachspezifischen Werkzeugen und Maschinen um. Wenn du dabei auch Ideen und zeichnerisches Talent mitbringst, kann dein umfangreiches Können in zahlreichen dekorativen und funktionellen Produkten münden.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.