Ausbildung als Technischer Modellbauer (m/w/d)
Ferngesteuerte Schiffe oder Flugzeuge aus dem Spielzeugladen gehören nicht zu deinem Aufgabengebiet. Als Technischer Modellbauer (m/w/d) hast du wesentlich abwechslungsreichere Aufgaben. Bevor ein Produkt in Serie geht, stellst du ein Modell her, in Originalgröße oder maßstabsgerecht verkleinert. Das können Modelleinrichtungen für den Automobil- oder Flugzeugbau sein, Gebrauchsgüter für die Elektroindustrie oder im Anschauungsmodellbau ganze Wohn- oder Industrieanlagen als Miniatur.So fertigst du als Technischer Modellbauer (m/w/d) etwa Modelle von Handys, Armaturenbrettern und Autoteilen als Prototypen, um deren Ergonomie zu testen.
Das heißt: Du setzt die Produktentwürfe aus Design und Entwicklung um, damit alle mal was "Richtiges in der Hand haben". Ausbildungsplätze für Technische Modellbauer (m/w/d) gibt es in drei Fachrichtungen, dem "Gießereimodellbau", dem "Karosserie- und Produktionsmodellbau" sowie speziell für das Handwerk den "Anschauungsmodellbau". Doch es geht im Modellbau nicht nur darum, kleine Vorbilder zu schaffen. Du baust auch Formen, mit deren Hilfe du komplizierte Teile, etwa für Motoren und Maschinen, gießt.
Fingerspitzengefühl und Fantasie
Jedes Detail gestaltest du mit viel handwerklichem Geschick nach Zeichnungen und Daten. Natürlich arbeitest du auch mit computergesteuerten Maschinen, die von einem speziell programmierten Rechner geführt werden, um die heute verlangte Präzision zu liefern. Du tüftelst dabei weitgehend selbstständig, aber auch mit Ingenieuren und Konstrukteuren zusammen. Jede neue Konstruktionszeichnung bedeutet eine neue Herausforderung an Fantasie, Können und Gewissenhaftigkeit.
Weitere Informationen
Mehr Details zu diesem Ausbildungsberuf erfährst du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 900,00 € |
2. Lehrjahr: | 950,00 € |
3. Lehrjahr: | 1000,00 € |
4. Lehrjahr: | 1050,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
Freie Ausbildungsplätze
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Bei Fragen zu diesem Ausbildungsberuf kannst du dich jederzeit an unsere Ausbildungsberatung oder an unser Team Berufsorientierung wenden.