BetriebsführungDigitalisierung: Die Fördermöglichkeiten im Überblick
Handwerksbetrieben winken üppige Zuschüsse von Bund und Land. Auf dieser Seite haben wir die derzeitig maßgeblichsten aktuellen Förderprogramme zur Digitalisierung für Sie zusammengestellt. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Finanzielle Unterstützung von Bund und Land
Durch den Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) können Handwerksbetriebe die Digitalisierung vorantreiben und zum Beispielbetriebliche Prozesse effizienter gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einführen oderinnovative Geschäftsmodelle umsetzen.
Um die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen zu unterstützen, haben wir die maßgeblichsten Förderprogramme von Bund und Land zusammengestellt und skizzieren darin die wichtigsten Eckdaten.
Einen kompakten Überblick zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung erhalten Sie beiWirtschaft digital Baden-Württemberg. Einen Gesamtüberblick über Fördergeber von Land, Bund und EU bietet dieFörderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
UnserDigitalisierungsberater unterstützt Sie gern bei der Wahl der passenden Finanzspritze.
Die wichtigsten Programme im Überblick
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Landeskreditbank Baden-Württemberg
Anschaffung von Hard- und Software mit verbundenen Dienstleistungen/Schulungen der Mitarbeiter zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen, auch: Implementierung von IKT-Sicherheitslösungen.
Geräte, die zur ITK-Grundausstattung gehören
Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
Ersatzbeschaffungen ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
Online-Marketing-Maßnahmen/Webseitenerstellung ohne Integration in weitere betriebliche Abläufe
Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern
Zuschussvariante: Das Vorhaben darf erst nach positiver Eingangsbestätigung beginnen, für Ausgaben von 5.000 Euro bis einschließlich 15.000 Euro beträgt die Förderung 30 %, maximal 3.000 Euro.
Förderdarlehen: Das Darlehen wird im Hausbankverfahren bearbeitet, Tilgungszuschuss, Kredithöhe 15.000 - 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt 4%.
Zuschuss: Betrieb reicht Antrag direkt bei der L-Bank ein, Darlehen: Betrieb erstellt zusammen mit der Hausbank den Antrag. Achtung: Der Beginn des Vorhabens, vor einer Zusage durch die L-Bank, erfolgt auf eigenes Risiko. Eine erneute Antragstellung ist erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus oder direkt bei der L-Bank.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW Bankengruppe
Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz
Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Bei dieser Förderung stellt der Finanzierungspartner für das Unternehmen den Förderantrag.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website derKfW.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beratungsleistungen in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz
Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent. Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag. Hier finden Sie einen Gesamtüberblick aller authorisierten Unternehmen.
Weitere Informationen gibt es beimBundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourimus Baden-Württemberg
Förderung der Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen von Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen
Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz oder Existenzgründer
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt max. 50 Prozent der Ausgaben.
Die Anträge werden nach den formalen Antragskriterien geprüft. Evtl. muss eine 15-minütige Präsentation stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Landeskreditbank Baden-Württemberg
Unterstützung der Handwerksbetriebe bei Zukunftsthemen wie Geschäftsmodellentwicklung, Digitalisierung von Prozessen, Digitale Vermarktung, Transformation analog zu digital
Handwerksunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit maximal 249 Mitarbeitern und einem Umsatz von 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme von 43 Mio. Euro
Beratungsleistungen mit einem Zuschuss, verbleibender Eigenanteil von 350 Euro pro Beratungstag
Antragsstellung über das Online-Formular der BWHM GmbH.
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie bei der L-Bank.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderung von innovativen Vorhaben und Projekten aus dem Bereich „Green Tech“
Unternehmen und Start-Ups mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Zwei separate missionsorientierte Föderaufrufe, Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 1 Mio. Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3 Mio. Euro (für Verbundvorhaben) nach folgender Staffelung: kleine Unternehmen: 45%, mittlere Unternehmen: 35%, Unternehmen mit unter 3.000 Mitarbeitern: 25%, Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern: 15%. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte beträgt maximal 24 Monate.
Die Antragsformulare stehen auf derWebsite des Förderprogramms zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter invest-bw.de und beimMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfond (ESF)
Beratungen zu personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Innovationsprozessen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Jahresumsatz
Unternehmen unter 10 Mitarbeitern: bis zu 80 Prozent Zuschuss, Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern: bis zu 50 Prozent Zuschuss. Die Beratung kann max. 10 Tage dauern bei max. 1.000 Euro pro Beratungstag.
Die Förderfähigkeit klärt eine Erstberatungsstelle. Dort erhält man den Beratungscheck, mit dem die Prozessberatung genutzt werden kann.
Die Erstberatungsstellen und weitere Infos finden Sie auf der WebsiteUnternehmensWert: Mensch und der dazugehörigenSpezial "Plus-Version".
Legende
Träger der Förderung
Zweck der Förderung
ausgeschlossene Leistungen
Wer wird gefördert?
Wie und wie viel wird gefördert?
Art des Antragsverfahrens
Antrag und weitere Informationen