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Ausbildung als Fachkraft für Metalltechnik (m/w/d)

Spätestens seit der Bronzezeit ist klar: Metall ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Von Computerbauteilen über Haushaltsgeräte und Kraftfahrzeuge bis zu Containerschiffen. Und für alles gibt es den passenden Beruf: die Fachkraft für Metalltechnik.Als angehende Fachkraft für Metalltechnik hast du die Wahl zwischen vier Fachrichtungen. Du hast schon immer gern technische Geräte zusammengebaut? Dann ist die Fachrichtung Montagetechnik das Richtige für dich. Mit Kleben, Schrauben, Löten, Nieten und viel Fingerspitzengefühl montierst du Bauteile zu fertigen Produkten vom Fernseher bis zur Lokomotive. In der Fachrichtung Konstruktionstechnik liegt dein Schwerpunkt auf nach Maß gefertigten, komplizierten Einzelstücken z.B. im Metall- und Stahlbau oder im Anlagenbau. Hier arbeitest du oft in Werkstätten oder vor Ort auf Baustellen. Im Bereich Zerspanungstechnik fertigst du aus Metallrohlingen einzelne Bauteile an. Mit mechanischen oder computergesteuerten Fräs-, Schleif- und Drehmaschinen produzierst du winzige Schräubchen oder große Maschinenbauteile. In der Umform- und Drahttechnik formst du sogenanntes Vormetall mit thermischen oder mechanischen Verfahren um. So fertigst du z.B. aus Metallstangen Drähte in unterschiedlichsten Durchmessern an.

Ein Auge für Details und ein Herz für Technik


Egal für welche Fachrichtung du dich entscheidest du solltest keine Scheu vor moderner Technik haben. Denn der Umgang mit großen, zum Teil computergesteuerten und oft auch lauten Maschinen gehört zu deinem Alltag. Bei vielen Arbeiten zählt jeder Hundertstelmillimeter, da ist Präzision und Sorgfalt oberstes Gebot. Um Konstruktionspläne korrekt umzusetzen und den Werkstoff Metall richtig zu verstehen, ist ein Grundverständnis für Mathematik und Physik ebenso wichtig.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

24 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1059,00 €
2. Lehrjahr:1108,00 €
Gültig ab: 01.05.2023, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze

Offene Ausbildungsplätze als Fachkraft für Metalltechnik (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Fachkraft für Metalltechnik (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater helfen bei Fragen rund um die Ausbildung oder bei Problemen gerne weiter.



Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Weitere Informationen zur Ausbildung als Fachkraft für Metalltechnik (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).