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DigitalisierungAI Act der EU: Das bedeutet er konkret für Handwerksbetriebe

Aus dem neuen EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz ergeben sich einige Pflichten für Handwerksbetriebe. Wir informieren auf dieser Seite.





Was ist der AI Act?

Der AI Act ist eine europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) und zugleich die weltweit erste umfassende Verordnung über KI durch eine wichtige Regulierungsbehörde. Das EU-Gesetz legt Pflichten für Anbieter und Betreiber fest und ordnet die KI-Anwendungen diesen vier Risikokategorien zu:

1. Minimales Risiko 

  • KI-Systeme dieser Kategorie stellen keine oder nur sehr geringe Risiken dar und unterliegen keiner speziellen Regulierung. Es ist daher keine Schulung der Mitarbeitenden notwendig,
  • Beispiele: Spam-Filter, KI-gestützte Schreibassistenten, automatische Textvorschläge

2. Begrenztes Risiko

  • KI-Systeme mit begrenztem Risiko unterliegen Transparenzpflichten. Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren.
  • Beispiele: Chatbots, KI-generierte Inhalte, einfache Empfehlungssysteme

3. Hohes Risiko

  • Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengen Anforderungen, darunter Risikoanalysen, Transparenzverpflichtungen und menschliche Überwachung.
  • Beispiele: KI-gestützte Bewerbungsverfahren, Medizinprodukte mit KI, autonome Fahrzeuge

4. Inakzeptables Risiko

  • Diese Systeme sind aufgrund ihres hohen Schadenspotenzials verboten.
  • Beispiele: Social Scoring nach chinesischem Vorbild, biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum sowie KI zur bewussten Manipulation von Menschen durch subliminale Techniken


 Videoaufzeichnung: Der AI ACT in kleinen Unternehmen

Alle Informationen zum Umgang mit dem AI Act in kleinen Unternehmen können Sie derVideoaufzeichnung des Webinars des „Mittelstand-Digital-Zentrum Handwerk“ entnehmen.

Nutzen Sie die kostenlose Information für Ihren Betrieb: Die Mitarbeitenden müssen von ihrem Betrieb unterwiesen werden. Stellen Sie dieses Video allen Mitarbeitenden zur Verfügung, die KI nutzen und dokumentieren Sie die Teilnahme.

Damit kommen Sie ihrer Schulungspflicht und der Pflicht zum Kompetenznachweis nach, sofern sie Systeme oder Dienste mit „begrenzten Risiken“ wie z. B. Branchensoftware, Chatbots oder KI zur Erstellung von Text-, Bild- oder Audioinhalten einsetzen.





Der AI Act und notwendige Kompetenzen

Im Fokus stehen zwar KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck – aber alle Betriebe, die KI-Technologien einsetzen, sind davon betroffen. Handwerksunternehmen müssen ihr Team auf die Veränderungen durch den AI Act vorbereiten, um die neuen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Dem EU-Gesetz nach müssen Betriebe dafür sorgen, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen (siehe imVideo des MDZH das Kapitel „Schulungspflichten und Kompetenznachweis“ ab Minute 50). Gewährleisten können das Schulungen, Richtlinien für KI oder Weiterbildungs- und Zertifizierungsprogramme. Zu berücksichtigen sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung und Schulung der Mitarbeitenden sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden.

Nach Einschätzung des Mittelstand-Digital-Zentrums Handwerk gibt es zwei typische Anwendungsfälle:

  1. Sind KI-Funktionalitäten in einer eingesetzten Software bereits enthalten oder wird eine KI neu eingekauft, bietet der Anbieter des KI-Systems in der Regel eine Produktschulung an. Diese sollten Handwerksbetriebe unbedingt wahrnehmen, weil sie typischerweise den Umgang mit den Funktionalitäten und Grundlagenwissen dazu vermittelt.

  2. Bei der Nutzung von KI-Systemen wie ChatGPT, Perplexity & Co. müssen Betriebe sicherstellen, dass alle Personen, die mit den KI-Systemen arbeiten, genügend Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang damit haben. So ist es etwa nicht erlaubt, Kunden-, Auftrags- oder personenbezogene Daten oder an die Sprachmodelle weiterzugeben. Entsprechende Schulungen und Maßnahmen müssen zum Einsatzbereich der KI passen. 

In derBroschüre KI-Verordnung: Praxisbeispiele zur Orientierung für KMU werden 11 verschiedene Anwendungsbeispiele dargestellt.

Unser Tipp: Wenn Sie in Zukunft einen Nachweis über die Schulungen brauchen, lassen Sie sich Teilnahmebescheinigungen ausstellen und bewahren Sie diese auf.



Kursangebot zum Einsatz von KI

Im Einsteiger-Seminar unserer Bildungsakademie lernen Sie, wie Sie künstliche Intelligenz gewinnbringend und rechtssicher in Ihrem Handwerksbetrieb einsetzen können:

KI im Handwerk: Einsteiger-Seminar



Der AI Act und die Kennzeichnungspflicht

Seit dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte Inhalte in der gesamten EU als solche gekennzeichnet werden. Die Regelung gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche – also auch für kleine Handwerksbetriebe und Solo-Selbstständige.



Nicht jeder KI-Output ist betroffen – aber diese Inhalte schon: 

  • Deepfakes: Bilder, Videos oder Audioinhalte, die mit KI erzeugt oder so bearbeitet wurden, dass sie Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachahmen.
  • Öffentlichkeitswirksame Texte: KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (z. B. Pressemitteilungen, Instagram Posts), die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden.
  • KI-Chatbots: Wer einen Telefonbot einsetzt oder auf seiner Website oder in seiner App einen KI-Chatbot nutzt, muss Nutzer darauf hinweisen, dass sie mit einer KI kommunizieren.

Was ist nicht betroffen?

Klassische Werbe- und Produkttexte sowie Inhalte, die ein Mensch vor der Veröffentlichung inhaltlich geprüft und freigegeben hat, müssen nicht gekennzeichnet werden. Auch rein technische Bildanpassungen (z. B. Beleuchtung, Rauschunterdrückung) fallen nicht darunter.

Verwenden Sie klare, verständliche Hinweise wie „KI-generiert“  oder  „Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt.“

Optional können Sie dieoffiziellen Labels der EU-Kommission nutzen, die seit dem 20. Juli 2026 in finalen Leitlinien veröffentlicht wurden. Die Icons können Siehier herunterladen.

Als Betrieb, der KI-Tools nutzt (Betreiber)

  • Deepfakes kennzeichnen
  • Nicht redaktionell geprüfte KI-Texte zu öffentlichen Themen kennzeichnen
  • Beim Chatbot- oder Telefonbot-Einsatz auf den KI-Kontakt hinweisen (im Chatfenster und in der Datenschutzerklärung auf der Webseite)

Als Unternehmen, das ein eigenes KI-System entwickelt oder vermarktet (Anbieter) gelten strengere Pflichten:

  • Alle KI-generierten Ausgaben müssen zusätzlich maschinenlesbar markiert werden (z. B. über Metadaten, C2PA-Standards oder Wasserzeichen)
  • Wer sein System vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht hat, hat längere Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mehrere Konsequenzen haben:

  • Bußgelder gemäß EU AI Act
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (auch das Wettbewerbsrecht verlangt Kennzeichnung)
  • Plattformsperren oder -sanktionen (Social-Media-Plattformen haben zusätzlich eigene Richtlinien) 

Unser Tipp: Prüfen Sie, welche KI-Inhalte Sie in Ihrem Betrieb erstellen und veröffentlichen. Erstellen Sie eine einfache Checkliste: Ist der Inhalt ein Deepfake? Wurde ein öffentlichkeitsrelevanter Text ohne Prüfung veröffentlicht? Kommuniziert ein Chatbot mit Kunden? Wenn ja: kennzeichnen!



Das Wichtigste auf einen Blick

  • Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte müssen ab sofort gekennzeichnet werden.
  • Klare Formulierungen wie „KI-generiert“ oder „Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt“ verwenden.
  • Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – kein Betrieb ist automatisch ausgenommen.
  • Verstöße können Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.




Welche Konsequenzen drohen Betrieben bei Verstößen?

Seit Februar 2026 ist die Bundesnetzagentur als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde sowie notifizierende Behörde festgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Funktionsweise ihrer KI-Systeme dokumentiert werden. Häufig gelten zusätzliche Transparenzpflichten – etwa beim Einsatz von Chatbots oder bei der Verwendung von KI zur Erstellung von Text- und Bilddateien. Weitere Informationen finden Sie beimMittelstand-Digital Zentrum Handwerk.

Unser Tipp: Beginnen Sie schnellstmöglich mit der Bestandsaufnahme in Ihrem Betrieb. Ermitteln Sie, wo KI-Systeme wie ChatGPT, Copilot & Co. eingesetzt werden, in welchen genutzten Softwareprodukten künstliche Intelligenz integriert ist und in welchen Risikostufen die KI-Anwendungen einzuordnen sind.

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Thomas Gebhardt

Berater für Innovation und Technologie (BIT), Schwerpunkt Digitalisierung

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