BetriebsführungElektromobilität: Die wichtigsten Förderprogramme für Handwerksbetriebe
Wer und was wird gefördert? Wie läuft die Antragstellung ab? Und wie hoch sind die möglichen Zuschüsse? Auf dieser Seite informieren wir zu den wichtigsten Förderprogrammen für Handwerksbetriebe aus dem Bereich Beratungsleistungen.
Finanzspritzen von Bund und Land
Die Förderung für E-Fahrzeuge 2026 im Gewerbe konzentriert sich primär auf steuerliche Vorteile, insbesondere eine „Turboabschreibung“. Unternehmen können für zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschaffte Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr 75 % der Kosten abschreiben. Die direkte staatliche Kaufprämie (bis 6.000 €) ist laut aktueller Berichte überwiegend für Privatpersonen vorgesehen, während Gewerbe über die steuerlichen Anreize profitieren.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und alle Voraussetzungen für den Antrag erhalten Sie beim jeweiligen Fördergeber, bei Ihrer Hausbank oder bei unserem Technischen Berater. Seine Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
Aktuelle Förderprogramme
Bund (KfW), Programm-Nr. 268
Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
Batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge für Personenbeförderung oder elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge sowie Elektrische Ladeinfrastruktur
Hybridfahrzeuge
- PKWs, leichte bis schwere Nutzfahrzeuge, elektr. Motorroller, Lastenräder
- Öffentliche und nicht-öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive Erweiterung und Modernisierung der Stromnetzanschlüsse
Unternehmen aller Größen
Kredit mit Laufzeitvarianten von 5 bis 30 Jahren (max. 50 Millionen Euro)
Hausbank
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Energieeffizienz, Umweltschutz
Anlagentechnik (bei Ersatz für Bestandsanlagen)
Energiereduktionspotenzial in Folge des Anlagenaustauschs unter 15%
Austausch eines älteren elektrisch betriebenen Staplers gegen einen neuen elektrischen Stapler. Durch den Austausch muss eine Energieeinsparung von mind. 15% erreicht werden.
Bedingung: Der ersetzte Stapler muss noch funktionsfähig sein, er muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und muss verkauft oder fachgerecht verschrottet werden.
KMU laut EU-Definition
BZuschuss: 15% für kleine Unternehmen (Mindest-Investitionsvolumen: 10.000 EUR, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben)
Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Energieeffizienz, Umweltschutz
Anlagentechnik (bei Ersatz für Bestandsanlagen)
Austausch eines ein diesel- oder gasbetriebenen Staplers gegen einen neuen E-Stapler.
Bedingung: Der ersetzte Stapler muss noch funktionsfähig sein, er muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und muss verkauft oder fachgerecht verschrottet werden.
Kleine Unternehmen
Zuschuss: 33% (Mindest-Investitionsvolumen: 2.000 EUR, max. 200.000 EUR pro Vorhaben)
Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr
Kein Leasing, kein gebrauchten Lastenfahrräder, keine Fahrräder für Personenbeförderung (Rikschas), kein privater Gebrauch
Lastenfahrräder und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung aus freigegebener Fahrzeugliste
Unternehmen aller Größen
Zuschuss, 25% der Anschaffungskosten, maximal 3.500.- Euro pro Fahrzeug
Unternehmen
Land Baden-Württemberg
Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss
Öffentlich zugängliche (mind. Mo bis Sa > 12 Stunden/Tag) Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Unternehmen aller Größen in BW
Zuschuss, Höhe von 40% der Ausgaben (max. 2.500 € je Ladepunkt, Mindestfördersumme: 5.500 €)
Unternehmen
Land Baden-Württemberg
Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss > 3,5 Tonnen
Öffentlich oder nicht öffentlich Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Unternehmen aller Größen in BW
Zuschuss: pro Ladepunkt 50% der Installationskosten (max. 50.000 Euro), für den Anschluss ans Spannungsnetz max. 150.000 Euro
Unternehmen
Legende
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