HWK / Beate-Astrid Hentschke

BetriebsführungElektromobilität: Die wichtigsten Förderprogramme für Handwerksbetriebe

Wer und was wird gefördert? Wie läuft die Antragstellung ab? Und wie hoch sind die möglichen Zuschüsse? Auf dieser Seite informieren wir zu den wichtigsten Förderprogrammen für Handwerksbetriebe aus dem Bereich Beratungsleistungen.



Finanzspritzen von Bund und Land

Die Förderung für E-Fahrzeuge 2026 im Gewerbe konzentriert sich primär auf steuerliche Vorteile, insbesondere eine „Turboabschreibung“. Unternehmen können für zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschaffte Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr 75 % der Kosten abschreiben. Die direkte staatliche Kaufprämie (bis 6.000 €) ist laut aktueller Berichte überwiegend für Privatpersonen vorgesehen, während Gewerbe über die steuerlichen Anreize profitieren. 

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und alle Voraussetzungen für den Antrag erhalten Sie beim jeweiligen Fördergeber, bei Ihrer Hausbank oder bei unserem Technischen Berater. Seine Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.

amh-online.de/ZVEH

 

 Aktuelle Förderprogramme

Bund (KfW), Programm-Nr. 268

Nachhaltige und klima­freundliche Mobilität

Batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge für Personenbeförderung oder elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge sowie Elektrische Ladeinfrastruktur

Hybridfahrzeuge



  • PKWs, leichte bis schwere Nutzfahrzeuge, elektr. Motorroller, Lastenräder
  • Öffentliche und nicht-öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive Erweiterung und Modernisierung der Stromnetzanschlüsse

Unternehmen aller Größen

Kredit mit Laufzeitvarianten von 5 bis 30 Jahren (max. 50 Millionen Euro)

Hausbank

 Antragstellung und weitere Informationen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Energieeffizienz, Umweltschutz

Anlagentechnik (bei Ersatz für Bestandsanlagen)

Energiereduktionspotenzial in Folge des Anlagenaustauschs unter 15%

Austausch eines älteren elektrisch betriebenen Staplers gegen einen neuen elektrischen Stapler. Durch den Austausch muss eine Energieeinsparung von mind. 15% erreicht werden.
Bedingung: Der ersetzte Stapler muss noch funktionsfähig sein, er muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und muss verkauft oder fachgerecht verschrottet werden.

KMU laut EU-Definition

BZuschuss: 15% für kleine Unternehmen (Mindest-Investitionsvolumen: 10.000 EUR, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben)

Unternehmen

 Antragstellung und weitere Informationen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Energieeffizienz, Umweltschutz

Anlagentechnik (bei Ersatz für Bestandsanlagen)

Austausch eines ein diesel- oder gasbetriebenen Staplers gegen einen neuen E-Stapler.
Bedingung: Der ersetzte Stapler muss noch funktionsfähig sein, er muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und muss verkauft oder fachgerecht verschrottet werden.

Kleine Unternehmen

Zuschuss: 33% (Mindest-Investitionsvolumen: 2.000 EUR, max. 200.000 EUR pro Vorhaben)

Unternehmen

 Antragstellung und weitere Informationen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität

E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr

Kein Leasing, kein gebrauchten Lastenfahrräder, keine Fahrräder für Personenbeförderung (Rikschas), kein privater Gebrauch

Lastenfahrräder und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung aus freigegebener Fahrzeugliste

Unternehmen aller Größen

Zuschuss, 25% der Anschaffungskosten, maximal 3.500.- Euro pro Fahrzeug

Unternehmen

 Antragstellung und weitere Informationen

Land Baden-Württemberg

Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität

öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss

Öffentlich zugängliche (mind. Mo bis Sa > 12 Stunden/Tag) Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen.

Unternehmen aller Größen in BW

Zuschuss, Höhe von 40% der Ausgaben (max. 2.500 € je Ladepunkt, Mindestfördersumme: 5.500 €)

Unternehmen

 Antragstellung und weitere Informationen

Land Baden-Württemberg

Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität

öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss > 3,5 Tonnen

Öffentlich oder nicht öffentlich Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen.

Unternehmen aller Größen in BW

Zuschuss: pro Ladepunkt 50% der Installationskosten (max. 50.000 Euro), für den Anschluss ans Spannungsnetz max. 150.000 Euro

Unternehmen

 Antragstellung und weitere Informationen



Legende

 Träger der Förderung

Zweck der Förderung

 Was wird gefördert?

Was wird nicht gefördert?

Gegenstand der Förderung

 Wer wird gefördert?

 Wie und wie viel wird gefördert?

Wer stellt den Antrag?

 Antrag und weitere Informationen



Wir beraten Sie kostenfrei

Sie haben Rückfragen zu einem der Förderprogramme oder möchten sich zu anderen betriebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen? Dann wenden Sie sich gern an unseren Berater.



Gerhard Ebert

Technischer Berater

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-255

Mobil 0172 7933387

gerhard.ebert--at--hwk-stuttgart.de