
FörderungenStarthilfe für Azubis und Ausbilder
Auf dieser Seite informieren wir Sie, welche finanziellen Hilfen Ausbildungsbetriebe in Anspruch nehmen können und welche Angebote es für Azubis gibt.
Weiterbildungsstipendium
Auszubildende mit einem besonders erfolgreichen Abschluss und junge Talente haben die Möglichkeit, sich im Anschluss an die Ausbildung für ein Weiterbildungsstipendium zu bewerben. Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gezielt junge Fachkräfte bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Durchgeführt wird das Stipendium von den Kammern und den zuständigen Stellen für Berufsbildung. Weitere Informationen finden Sie hier:
Aufstiegsstipendium (für ein Studium)
Das Aufstiegsstipendium ist Teil des ProgrammsBegabtenförderung in Studium und Beruf der Bundesregierung und unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) / Assistierte Ausbildung (AsA)
Die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) der Agentur für Arbeit sind ein Förderprogramm für Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung machen und dabei Probleme haben. Weitere Infos liefert dieser Flyer:
So schaffst du deine Ausbildung – Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
In Kleingruppen oder im Einzeltraining werden die Jugendlichen gemäß ihrem Bildungsstand gefördert. Defizite in Theorie und Praxis können überwunden und der erfolgreiche Ausbildungsabschluss gesichert werden. Fachleute helfen den Azubis dabei, schulische, fachpraktische oder persönliche Probleme in der Ausbildung zu überwinden.
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) gehen zum Ausbildungsjahr 2021/22 zusammen mit der ursprünglich befristeten Assistierten Ausbildung (AsA) in dem neuen Förderinstrument AsA flex auf.
Damit ist auch weiterhin eine bedarfsgerechte und flexible Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und jungen Menschen mit Förderbedarf gewährleistet.
„AsA flex“– Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung
Übernahme von Lehrlingen aus Insolvenzbetrieben
Betrieben, die andere Azubis aus Konkursbetrieben übernehmen, gewährt das Land Baden-Württtemberg einen finanziellen Zuschuss zu den entstehenden Ausbildungskosten. Der übernehmende Betrieb erhält beim Förderungsprogramm Azubi Transfer - Ausbildung fortsetzen eine Prämie in Höhe von 1.200 Euro für jeden Auszubildenden.
Förderungsanträge können beimMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gestellt werden.
Kredite und Zuschüsse
Investitionen und Betriebsmittel, die mit der Schaffung eines Arbeitsplatzes oder Ausbildungsplatzes notwendig werden, können mit den Förderkrediten derKfW Mittelstandsbank finanziert werden.
Wo Zuschüsse winken, finden Sie mit der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums heraus. Diese ermöglicht einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes und der Länder.
Verbundausbildung
Die Verbundausbildung ist die echte Alternative für spezialisierte Betriebe, die nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können. Betriebe haben die Möglichkeit, zusammen mit anderen Kollegen im Verbund auszubilden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass dem Betrieb des Kollegen Kosten bei der Verbundausbildung entstehen. Die Mitfinanzierung erfolgt durch eine Prämie von 4.000 Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz.
Der Antrag auf Förderung kann entweder beimMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg oder über das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:Verbundausbildung
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
Für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten Menschen in Ausbildungsberufen können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gewährt werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht möglich ist.
Die Ausbildungszuschüsse werden an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber gezahlt und sollen regelmäßig 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse bis zur Höhe der Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr gezahlt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.
Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU“
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt Kleinstbetriebe mit bis zu neun Mitarbeitenden mit dem Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU“ finanziell bei der betrieblichen Ausbildung. Mit diesem Programm reagiert das Wirtschaftsministerium gezielt auf die Gefahr, dass das Ausbildungsengagement dieser Betriebe infolge der Corona-Krise zurückgeht.
Pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag erhalten die Betriebe eine Summe von 3.500 Euro. Wer Anspruch auf die Fördermittel hat und welche Fristen gelten, können Sie hier nachlesen:
Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU“
Sprachförderung
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind entscheidend, damit eine erfolgreiche Berufsausbildung im Handwerk gelingt. Bitte prüfen Sie vor Abschluss eines Lehrvertrags anhand von Zertifikaten und Zeugnissen das Sprachniveau Ihres potenziellen Lehrlings.
Ausbildungsbetriebe und Azubis, die das benötigte Sprachniveau noch nicht mitbringen, können verschiedene Förderangebote nutzen. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
Sprachförderung: Angebote für Handwerksbetriebe und Azubis