
Häufig gestellte FragenAusbildung: Von A wie Azubi-Suche bis Z wie Zeugnis
Egal ob Ausbildungsvergütung, Berufsschule oder Lehrvertrag: Auf dieser Seite informieren wir rund um das Thema Ausbildung und beantworten häufige Fragen.
Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen
Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen für eine einschlägige Berufsausbildung. Die Voraussetzungen sind u.a. in den §§ 21 bis 23 HwO geregelt.
Ausbilder sollten dieHandwerksordnung, dasBerufsbildungsgesetz und – sofern Jugendliche ausgebildet werden – dasJugendarbeitsschutzgesetz inhaltlich kennen, denn hier sind die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen (Auszubildenden) genau geregelt.
Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.
Die betrieblichen und personellen Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein.
Bei Fragen zur Ausbildungsberechtigung und zur Erstausbildung ist es ratsam, frühzeitig einen Beratungstermin mit unseren Experten zu vereinbaren. Nutzen Sie dazu bitte unserKontaktformular.
Daneben ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes wichtig, die das Berufsbild, die Prüfungsanforderungen und den betrieblichen Rahmenausbildungsplan enthält. Die aktuellen Ausbildungsordnungen finden Sie beimBundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Die tarifliche gewerksbezogene Ausbildungsvergütung, die Tarifempfehlungen sowie – bei den übrigen Berufen – die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung finden Sie in unseremBerufe A-Z beim jeweiligen Beruf. Dort stehen auch die Ausbildungsdauer sowie weitere Informationen zum jeweiligen Berufsfeld.
Bitte beachten Sie: Die Angaben zu den Ausbildungsvergütungen und zum Urlaub werden ohne Gewähr auf Richtigkeit und neueste Gültigkeit weitergegeben.
Zur Frage der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung gilt § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindesvergütung – in Verbindung mit § 3 Tarifvertragsgesetz.
In § 17 BBiG sind auch die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe geregelt.
Weitere Informationen zur Ausbildungsvergütung finden Sie in diesem Hinweisblatt des Unternehmerverbands Deutsches Handwerk:
Innung oder Landesverband über die BWHT-Datenbank suchen
BMAS: Tarifregister
Im Zeitraum Juni bis September kann die Bearbeitung Ihres Lehrvertrags bis zu sechs Wochen dauern.
Damit wir Ihre Lehrverträge reibungslos bearbeiten können, ist eine Nachfrage bezüglich des Eingangs oder des aktuellen Bearbeitungsstatus nicht nötig und führt zur Verzögerungen im Betriebsablauf. Wir bitten Sie daher, von entsprechenden Nachfragen abzusehen. Herzlichen Dank!
Mögliche Verkürzungsgründe sind:
- Realschulabschluss (Mittlere Reife): 6 Monate
- Fachhochschulreife/Abitur: 12 Monate
- Abgeschlossene Berufsausbildung: 12 Monate
- Lebensalter über 21 Jahre: 12 Monate
Mehrere Verkürzungsgründe können gegebenenfalls kombiniert werden. Die Ausbildungsvertragsdauer darf jedoch folgende Mindestzeiten nicht unterschreiten:
- Regelausbildungszeit 42 Monate - Mindestzeit 24 Monate
- Regelausbildungszeit 36 Monate - Mindestzeit 18 Monate
- Regelausbildungszeit 24 Monate - Mindestzeit 12 Monate
Zu weiteren Verkürzungsmöglichkeiten aufgrund besonderer Umstände oder während der Ausbildung sowie zu Fragen zur vorzeitigen Prüfungszulassung aufgrund guter Leistungen nutzen Sie bitte unserKontaktformular.
Die meisten Ausbildungsverhältnisse enden vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschluss-/Gesellenprüfung, endet das Ausbildungsverhältnis vorzeitig mit dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss dem Auszubildenden das Bestehen der Prüfung offiziell mitteilt.
Die kostenfreie AzubiCard ist mit einem Schülerausweis oder einem Studierendenausweis vergleichbar. Auszubildende erhalten sowohl in der Region Stuttgart als auch in ganz Deutschland Vergünstigungen und Zugang zu exklusiven Angeboten.
Alle Azubis, die ihre Ausbildung beginnen, bekommen automatisch und kostenfrei eine AzubiCard an die im Ausbildungsvertrag genannte Adresse zugesendet. Der Versand der AzubiCards erfolgt in der Regel jeweils im Januar.
Um teilzunehmen, füllen interessierte Unternehmen das Antragsformular unter Start - AzubiCard Stuttgart aus. Nach Prüfung des Angebotes wird dieses von uns online gestellt
Weitere Information zur AzubiCard finden Sie auf unsererWebsite.
Berichtsheft: Alle wichtigen Infos rund um den Ausbildungsnachweis
Verschiedene Internetplattformen bieten zum Teil kostenpflichtige digitale Ausbildungsnachweise online an. Dabei können Ausbilder den aktuellen Stand der Berichtshefte einsehen und elektronisch kontrollieren/freigeben.
In vielen Handwerksberufen findet das erste Ausbildungsjahr über die einjährige Berufsfachschule in Vollzeit statt. Die Schule übernimmt zum Großteil die Vermittlung der Ausbildungsinhalte für das erste Ausbildungsjahr. Die Vermittlung erfolgt in Theorie- und Praxisunterricht. Um die betrieblichen Abläufe kennenzulernen, finden regelmäßig Praktikumstage im Betrieb statt.
Während der einjährigen Berufsfachschule sind die Jugendlichen keine Auszubildenden, sondern Vollzeitschüler. Der Ausbildungsvertrag beginnt erst nach Bestehen der einjährigen Berufsfachschule. Diese wird dann als erstes Ausbildungsjahr im Ausbildungsvertrag angerechnet. Weitere Informationen finde Sie beimMinisterium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Um mit der einjährigen Berufsfachschule beginnen zu können, benötigt es einen Vorvertrag. Ein Vertragsmuster stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diesen finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:Praktische Formulare, Merkblätter und Vorlagen
Ausbildungsbetriebe sind dazu verpflichtet, ihre Auszubildenden zur Berufsschule freizustellen. Eine Beschäftigung während dieser Zeit ist nicht erlaubt.
An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darf keine Beschäftigung nach der Berufsschule erfolgen. Dies gilt bei Unterricht an Einzeltagen, aber nur für einen Berufsschultag pro Woche. Dieser Unterrichtstag ist mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit auf die Ausbildungszeit anzurechnen – das heißt Anrechnung eines vollen Arbeitstags mit zum Beispiel acht Stunden.
Gibt es zwei Unterrichtstage in der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden, kann der Ausbildungsbetrieb bestimmen, an welchem der beiden Tage der Auszubildende in den Betrieb zurückkommen muss. An diesem Tag sind dann (nur) die konkreten Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen anzurechnen.
Bitte beachten Sie hierzu § 15 BBiG.
Weitere Informationen finden Sie hier:Einstiegsqualifizierung (EQ): Die Brücke in die Berufsausbildung
Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch von Mutter und Vater, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmende oder Auszubildende können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
Elternzeit beantragen:
Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes (zu beachten ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG), dies hat eine nachgeburtliche Schutzfrist (in der Regel von acht Wochen) während der Zeit kann die Elternzeit nicht angetreten werden.
Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen! Wichtig ist: Der Arbeitnehmer muss die Fristen einhalten (§ 16Absatz 1 Satz 1 BEEG):
- Möchte der Arbeitnehmer bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit beantragen, dann muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen.
- Anders verhält es sich, wenn die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen werden möchte, dann muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Familienportal des Bundes
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Siehe auch:Schwangerschaft
Grundsätzlich werden Auszubildende bezuschusst, die ...
- ... außerhalb des Elternhaushaltes leben, da die Ausbildungsstätte unverhältnismäßig weit vom Elternhaus entfernt liegt und sie keine ausreichende Vergütung zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten.
- ... über 18 Jahre sind, einen eigenen Haushalt führen, verheiratet sind oder waren, mit mindestens einem Kind, oder aus anderen schwerwiegenden Gründen nicht bei ihren Eltern leben können.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Sie bei derAgentur für Arbeit beantragen.
- auf der Website der Handwerkskammer
- unserer Videoplattformwww.azubiTV.de
- auf der Website und in der AppLehrstellenradar
- im Stellenportal der Agentur für Arbeit (optional)
Zum Inserieren freier Ausbildungslätzen und Praktika ist ein Account in unserem kostenfreienKundenportal notwendig. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten.
Freie Stellen können Sie über das Portal selbst eintragen, mit Bildern oder Ihrem Firmenlogo individualisieren und jederzeit bearbeiten oder deaktivieren. Alte Lehrstellen aus früheren Jahren können Sie für kommende Lehrjahre wiederverwenden.
Unsere Ansprechpartnerin hilft bei Rückfragen gern weiter:
Mitarbeiterin Kommunikation und Politik
Tel. 0711 1657-312
Mobil 0173 5480386
Fax 0711 1657-858
Außerdem gilt für Arbeitgeber:
- Es muss eine gesundheitliche Erst- und Nachuntersuchung durchführt werden.
- Der Ausbildungsvertrag ist zusätzlich durch die gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde müssen an geeigneter Stelle aushängen.
- Bei mehr als drei Jugendlichen (unter 18 Jahren) müssen Arbeitszeiten und Ruhepausen ausgehangen werden.
- Es muss ein Verzeichnis der Jugendlichen (unter 18 Jahren) geführt werden.
- Bei Abmahnung und/oder Kündigung ist zu beachten, dass diese neben dem Auszubildenden auch die gesetzlichen Vertreter erhalten.
Die wichtigsten Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie beimMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg oder beimBundesministerium für Arbeit und Soziales.
Kümmerer-Projekt (Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Geflüchtete)
- Führen von Beratungsgesprächen mit Ausbildungsbetrieben und Erfassung deren Anforderungen an ausbildungsinteressierte Zugewanderte und Geflüchtete
- Gewinnung motivierter und geeigneter Zugewanderten und Geflüchteten, die die Ausbildungsreife für einen Handwerksberuf mitbringen. Kompetenzanalysen runden die Vorauswahl von geeigneten Azubis und Praktikanten ab.
- Zusammenführung von Betrieben und potenziellen Fachkräften: passgenaue Vermittlung in Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildungen.
Neuordnungen und Modernisierungen
BIBB: Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Sie beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate und wird im Berufsausbildungsvertrag vereinbart.
Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit von beiden Seiten ohne Begründung, jederzeit und fristlos in schriftlicher Form gekündigt werden.
Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen dies bekannt ist. Der Ausbildungsbetrieb kann hierzu ein ärztliches Attest von Arzt oder Hebamme verlangen. Sechs Wochen vor der Entbindung ist eine Beschäftigung der schwangeren Auszubilden nicht erlaubt, es sei denn, dass die Auszubildende ausdrücklich die Bereitschaft zur weiteren Beschäftigung erklärt. Die Bereitschaft kann die Auszubildende jedoch jederzeit widerrufen (§3 Abs. 1 MuSchG).
Worauf muss der Ausbildungsbetrieb achten?
Sie müssen als Betrieb die zuständige Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) informieren. Weite Informationen sowie Broschüren und Merkblätter zu diesem Thema finden Sie beimRegierungspräsidium
Eine Teilzeitberufsausbildung bietet in solchen Fällen ein alternatives Arbeitszeitmodell, bei dem die Berufsschule in Vollzeit und die Arbeitszeit im Handwerksbetrieb individuell absolviert wird. Zwischen 20 und 30 Stunden verbringen die Auszubildenden dabei im Betrieb.
Voraussetzung der Teilzeitberufsausbildung ist, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig über die Ausbildung in Teilzeit sind. Der früher vorgesehene Nachweis eines „berechtigten Interesses“ für eine Teilzeitberufsausbildung ist seit einiger Zeit nicht mehr nötig.
Durch die Möglichkeit zum flexiblen Arbeiten sind die Teilzeitauszubildenden oftmals hoch motiviert und gut organisiert. Außerdem können so neue Fachkräfte gewonnen werden, die auch Interesse daran haben, langfristig im Betrieb zu bleiben. Zudem heben sich Handwerksbetriebe, die in Teilzeit ausbilden, als besonders familienfreundlich hervor.
Mit der Reduzierung einher geht eine zeitliche Streckung der Gesamtausbildungsdauer – prozentual entsprechend der Reduzierung. Das Ende der Ausbildung verschiebt sich kalendarisch nach hinten. Gleichzeitig ist die Dauer der Teilzeitberufsausbildung aber auf höchstens das Eineinhalbfache der in der Ausbildungsordnung in Vollzeit festgelegten Ausbildungsdauer beschränkt.
Beispiel:
Die Ausbildungsdauer bei einer dreijährigen Ausbildung, bei der die Parteien eine Kürzung der täglichen Ausbildungszeit um 50 Prozent vereinbart haben, verlängert sich bei gleichbleibender Teilzeitregelung nicht um 100 Prozent auf sechs Jahre, sondern die Ausbildungsdauer wird auf maximal viereinhalb Jahre begrenzt.
Mit den dadurch möglichen individuellen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit allerdings nicht immer ein Prüfungstermin erreicht. Das Gesetz sieht für die Auszubildenden deshalb die Möglichkeit vor, die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächsten möglichen Prüfung zu verlangen. Die Auszubildenden werden so geschützt, haben aber die Wahl. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit gemäß § 27c Absatz 1 Handwerksordnung ist aber weiterhin möglich.
Bereiche, die im Ausbildungsbetrieb angesprochen oder gestreift wurden, werden in den ein- oder zweiwöchigen Veranstaltungen vertieft und intensiviert. Den Ausbildungsbetrieben bleibt damit der teure Personaleinsatz von Spezialausbildern erspart.
Nach den Kursen können die Azubis im Betrieb sofort ihre Kenntnisse einsetzen.
In den Werkstätten und Unterrichtsräumen kümmern sich unsere hauptberuflichen Ausbilder, die selbst Handwerksmeisterinnen und -meister sind, um das Wissen der Lehrgangsbesucher.
Wir informieren in diesem Dokument ausführlich:
Hilfreich sein können auch diese weiterführenden Infos:
Nennen Sie uns darin bitte Ihre Kontaktdaten und schildern Sie Ihr Anliegen so präzise wie möglich. Unser Team Ausbildungsbetreuung meldet sich dann zeitnah bei Ihnen zurück.