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ArGe Medien im ZVEH

Betriebe müssen modernisierte Standardberufsbildpositionen sowie Neuordnungen im Elektrohandwerk und im Maler- und Lackiererhandwerk beachten. Ausbildung: Diese Änderungen gelten ab August



Modernisierung der Standardberufsbildpositionen

 Welchen Zweck erfüllen Standardberufsbildpositionen?

Damit Auszubildende nach der Lehre dafür qualifiziert sind, eigenverantwortlich, selbstständig und zukunftsorientiert zu arbeiten, gibt es ergänzend zu den berufsspezifischen Inhalten der Ausbildung die sogenannten Standardberufsbildpositionen.

Diese Mindestanforderungen müssen von allen Ausbildungsbetrieben während der gesamten Lehrzeit vermittelt und im betrieblichen Ausbildungsplan aufgegriffen werden.

Die Einhaltung des Qualitätsstandards über alle Ausbildungsordnungen hinweg ist ein wichtiges Signal für alle Institutionen und Akteure, die an der Berufsbildung beteiligt sind. Da sich Arbeitsprozesse im ständigen Wandel befinden und zunehmend komplexer werden, müssen die Fachkräfte von morgen für das selbständige, verantwortungsvolle und sozialkompetente Arbeiten vorbereitet werden.

Um diese Aspekte bereits in der Lehre zu berücksichtigen und die Auszubildenden für zukünftige Herausforderungen zu wappnen, wurden die Standardberufspositionen in allen neu geregelten Ausbildungsberufen modernisiert.

Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen.



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 Diese Modernisierungen kommen

Im April 2020 verständigten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Kammerorganisationen, die Länder sowie das Bundesinstitit für Berufsbildung auf diese vier Standardberufsbildpositionen:

  1. Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  4. Digitalisierte Arbeitswelt

Die neuen Standardberufsbildpositionen sind in allen ab dem 1. August 2021 in Kraft tretenden, modernisierten und neu entwickelten anerkannten Ausbildungsberufen als Mindestanforderungen verbindlich zu verwenden. In Abhängigkeit von berufs- oder branchenspezifischen Besonderheiten können sie bei Bedarf im Rahmen von Ordnungsverfahren in den berufsprofilgebenden Inhalten erweitert werden.

DasBundesinstitut für Berufsbildung stellt onlineErläuterungen zu den modernisierten Positionen sowie weitere Informationen in Form einer  Pressemitteilung zur Verfügung.



 Umsetzung jetzt schon möglich

Allen ausbildenden Betrieben wird empfohlen, die modernisierten Standardberufsbildpositionen auch jetzt schon in sämtlichen Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO integrativ zu vermitteln. 

Dies soll im Zusammenhang mit berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten während der gesamten Ausbildung stattfinden – auch wenn die Regelungen noch nicht in allen Ausbildungsordnungen enthalten sind.





Neuordnung im Bereich des Elektrohandwerks

 Zukünftig fünf Ausbildungsberufe

Im Elektrohandwerk stehen darüber hinaus im August weitreichende Änderungen an. Unter anderem gibt es statt der bisher sieben Ausbildungsberufe zukünftig nur noch fünf.

Die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen“ vom 30. März 2021 regelt ab dem 1. August 2021 in Form einer Mantelverordnung die Berufsausbildung im gesamten Elektrohandwerk. Dieses umfasst zukünftig die folgenden Ausbildungsberufe:

  • Elektroniker/in – Fachrichtung „Energie- und Gebäudetechnik“
  • Elektroniker/in – Fachrichtung „Automatisierung und Systemtechnik“
  • Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration
  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik (HwO)
  • Informationselektroniker/in

 Auf dem ZVEH-KarriereportalE-Zubis finden Sie weitere Informationen zu denAusbildungsberufen inklusive dem neu geschaffenen „Elektroniker für Gebäudesystemintegration“.



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 Das ist besonders zu beachten

Die folgendenden Sachverhalte sind von besonderer Bedeutung für die zukünftigen Ausbildungsberufe im Elektrohandwerk, da diese für den Abschluss und die Eintragung von Ausbildungsverträgen wichtig sind:

Mit Erlass der neuen Verordnungen wird der/die „Systemelektroniker/in“ nicht als eigenständiger Ausbildungsberuf fortgeführt, da die Inhalte in andere Ausbildungen integriert werden. Die entsprechende „Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker und zur Systemelektronikerin“ wird mit Erlass der novellierten Verordnungen zum 01.08.2021 außer Kraft gesetzt. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.
Der Beruf „Elektroniker/-in“ konzentriert sich künftig auf die beiden Fachrichtungen „Energie- und Gebäudetechnik“ sowie „Automatisierungs- und Systemtechnik“. Die bisherige Fachrichtung „Automatisierungstechnik“ wird zukünftig in „Automatisierungs- und Systemtechnik“ umbenannt. Außerdem entfällt die Fachrichtung „Informations- und Telekommunikationstechnik“.

Bei der Ausbildung zum „Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik“ wird es zukünftig eine Ergänzung zur bisherigen Abschlussbezeichnung geben. Diese wird in Zukunft „Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung“ bzw. „Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz“ heißen.

Der Umstand, dass sich die Prüfungsregelungen in diesem Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk weiterhin leicht unterscheiden sollen, macht es nach Einschätzung der verantwortlichen Bundesressorts erforderlich, dass die Ausbildung zukünftig in zwei voneinander unabhängigen Verordnungen geregelt wird.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt in einer Pressemitteilung weiter Informationen zu den neugeordneten Elektroberufen zur Verfügung.



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Zinke, G.; Felkl, T.: Handwerk 4.0 und die neuen Elektrohandwerksberufe.





Neuordnung im Bereich des Friseurhandwerks

Diese Ausbildungsbestandteile fallen weg

Im Friseurhandwerk wurde ebenfalls eine Änderung der Ausbildungsverordnung erlassen, die zum 1. August 2021 in Kraft tritt.

Wesentliche Änderungen betreffen den Wegfall der Wahlqualifikationseinheit „Nageldesign/-modellage“, die in der Ausbildungspraxis bislang keine große Rolle gespielt hat, sowie die Streichung des situativen Fachgesprächs in Teil I der Gesellenprüfung.

Des Weiteren wurden die neuen Standardberufsbildpositionen übernommen, über die die Vermittlung digitaler Kompetenzen im Rahmen der Ausbildung gestärkt wird.



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Neuordnung im Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks

Anzahl der Fachrichtungen wird auf fünf erweitert

Aufgrund der Energiewende und der verstärkten Tätigkeit in dem Bereich Putz-, Stuck-, Trockenbau oder Verglasungsarbeiten, steht zum 1. August 2021 eine Neuordnung in den Ausbildungsberufen des Maler- und Lackiererhandwerks bevor.

Die Zahl der Fachrichtungen wird dabei von drei auf fünf ausgeweitet:

  • Gestaltung und Instandhaltung
  • Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik (neu)
  • Kirchenmalerei und Denkmalpflege
  • Bauten- und Korrosionsschutz
  • Ausbautechnik und Oberflächengestaltung (neu)

Weitere Informationen finden Sie beimBundesinstitut für Berufsbildung.



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Falk Heller



 Das ist besonders zu beachten

Die folgendenden Sachverhalte sind von besonderer Bedeutung für das Maler- und Lackiererhandwerk:

In dieser Fachrichtung werden Kompetenzen vermittelt, die den Anforderungen von Maler- und Lackiererbetrieben im Bereich der energetischen Sanierung zur Energieeinsparung und zur Vermeidung von CO2-Emissionen entsprechen.
Die Fachrichtung richtet sich an Auszubildende in Betrieben, die sich auf Putz-, Stuck-, Trockenbau oder Verglasungsarbeiten spezialisiert haben. Die bisherigen Fachrichtungen werden modernisiert.
Die zweijährige Ausbildung wird im Jahr 2021 nicht mehr weiter verordnet. Darauf haben sich die Sozialpartner in Übereinkunft mit den zuständigen Bundesressorts im Rahmen der Neuordnung verständigt.




Neuordnung im Bereich des Brauer- und Mälzerhandwerks

 Sperrfach entfällt und Struktur der Ausbildung wird geändert

Die Spanne von Ausbildungsbetrieben im Brauer- und Mälzerhandwerk reicht von großen exportierenden bis hin zu kleinen regionalen Brauereien. Aufgrund der Vielfalt  ist es wichtig, dass die Ausbildungsinhalte sowohl in eher kleinen als auch in größeren Betrieben, die einen hohen Anteil an Prozesstechnik haben, ausgebildet werden können.

Mit der Modernisierung der Ausbildungsordnung wurde der Ausbildungsberuf an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis angepasst, die als Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden.

  • In Folge der letzten Modernisierung hat sich gezeigt, dass die Sperrwirkung des Prüfungsfaches Getränkeschankanlagen nicht den erhofften Nutzen erbracht hat. Vielmehr stellte sie eine unverhältnismäßige Hürde dar. Daher wird es kein Sperrfach mehr geben.
  • Zudem wurde die Ausbildung so strukturiert, dass die Gesellen- und Abschlussprüfung – unter Wegfall der Zwischenprüfung – in gestreckter Form erfolgen kann.

 Weitere Informationen zur Neuordnung gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung.



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