Handwerkskammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als solche sind wir eine Einrichtung der Selbstverwaltung und übernehmen Aufgaben, die ohne uns eine staatliche Wirtschaftsaufsicht wahrnehmen würde.Diese Rechtsgrundlagen gelten
Mitgliederbeschlüsse als Grundlage
Wie alle berufsständischen Kammern arbeiten auch wir auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Mitglieder, die durch die Vollversammlung vertreten werden. Dazu zählen alle Handwerksbetriebe, zulassungsfreie Gewerbebetriebe und handwerksähnliche Betriebe, die ihren Sitz in der Region Stuttgart haben. Ihre gesetzliche Mitgliedschaft berechtigt sie zur Mitwirkung an den Aufgaben, die wir erfüllen.
GRUPPIERUNG
[HANDWERKSORDNUNG]
[SATZUNG & ÄNDERUNGEN]
[MITGLIEDSCHAFT]
[SVO & ÄNDERUNGEN]
[WAHLEN]
[MEISTERPRÜFUNG]