Auch wenn Sie keinen neuen Mitarbeiter mit Behinderung einstellen wollen, kann das Thema in Ihrem Betrieb aufschlagen. Berührungsängste und Irrtümer sind oft Hemmnisse, die zu einer Einstellung von Menschen mit Handicap führen.Faktencheck zur Beschäftigung von behinderten Menschen
So sieht es in der Realität aus
Wie viele Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung gibt es überhaupt in Baden-Württemberg?
Seit 2005 ist der Anteil um rund 27,6% gestiegen. Rund 929.877 von 10.876.918 Einwohner (8,5%) waren zum 31.12.2015 von Schwerbehinderung betroffen.
Wie geht es weiter, wenn durch Erkrankung oder Unfall eine Leistungseinschränkung oder Behinderung festgestellt wird?
Ob demografischer Wandel oder Verlängerung der Lebensarbeitszeit: das Risiko einer Leistungseinschränkung oder Behinderung steigt mit zunehmendem Lebensalter. Je nach Einzelfall können die Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger oder/und das Integrationsamt zuständig sein. Unser Inklusionsberater bringt Sie mit dem für Sie zuständigen Fachdienst zusammen.."
Faktencheck: 92,7% aller Schwerbehinderung entstehen durch Erkrankungen, 3,7% sind angeboren und nur 0,9% der Schwerbehinderungen passieren durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheiten.
Gibt es überhaupt Menschen mit Behinderung, die sich für eine Beschäftigung eignen?
Heutzutage ist es nicht einfach, einen Arbeitsplatz mit guten Fachkräften zu besetzten. Ob ein Mitarbeiter geeignet ist, entscheidet sich meist in der Probezeit. Menschen mit Behinderung können Sie ganz ohne Risiko über ein Praktikum oder eine Probebeschäftigung kennen lernen. Auch eine Befristung ist möglich, um die Eignung des Bewerbers genau zu prüfen. Während der Praktikums- bzw. Probezeit werden Betrieb und betroffene/r Mitarbeiter/in professionell begleitet. Ob in Vollzeit oder Teilzeit, Tele- oder Heimarbeit – die Kosten während der Probebeschäftigung können bis zu 3 Monaten von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Faktencheck: Arbeitslose Menschen mit Behinderung sind im Mittel etwas höher qualifiziert als arbeitslose Menschen ohne Behinderung.
Wer hilft weiter, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschließen, sich zu trennen? Sind Schwerbehinderte Menschen überhaupt so einfach kündbar?
Behinderte Menschen unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz (SGB IX, §§85ff.). Das KVJS-Integrationsamt stimmt in der Regel dem Kündigungsantrag zu, wenn kein Zusammenhang zur Behinderung besteht oder die Wirtschaftlichkeit des Betriebes gefährdet ist.
Faktencheck: Rund 80% aller ordentlichen Kündigungen enden mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In vielen Fällen kann die Kündigung vermieden werden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen braucht das Integrationsamt nicht hinzugezogen werden, sofern die Befristung regulär ausläuft.