Seit dem 1. Januar 2018 gibt es beim Fördergeld für Heizungen mit erneuerbaren Energien eine wichtige Änderung. Worauf SHK-Betriebe ihre Kunden hinweisen sollten, erfahren Sie hier.Fördergeld: Änderung beim Zuschuss für Heiztechnik
Diese Zuschüsse gibt es beim Marktanreizprogramm
Ihre Kunden planen 2018, sich von Ihnen eine neue Heizungsanlage installieren zu lassen? Dann sollten Sie sie auf die staatliche Förderungen des Marktanreizprogramms hinweisen. Denn durch das Programm des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) werden Hauseigentümer gefördert, die auf erneuerbare Energien setzen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt folgende Zuschüsse aus:
- Für eine Solarthermieanlage, die nicht nur Warmwasser bereitstellt, sondern auch die Heizung unterstützt, gibt es mindestens 2.000 Euro Förderung.
- Für eine Biomasseanlage, zum Beispiel einen Pelletkessel mit Wärmespeicher, erhalten Ihre Kunden mindestens 3.500 Euro.
- Der Einbau einer Wärmepumpe mit Erdsonde wird mit mindestens 4.500 Euro gefördert.
Nutzen Ihre Kunden künftig mehrere dieser Technologien gleichzeitig, erhalten sie für die Kombination noch einmal 500 Euro extra.
Achtung: Vor dem Auftrag steht der Antrag
Doch aufgepasst: Seit dem 1. Januar 2018 gibt es eine wichtige neue Regelung, um den BAFA-Zuschuss zu erhalten, auf die Sie Ihre Kunden unbedingt hinweisen sollten. Demnach müssen Eigenheimbesitzer den Förderantrag stellen, bevor sie den Handwerker beauftragen.
"Erst wenn eine Eingangsbestätigung des BAFA für den Antrag vorliegt, kann der Handwerker mit der Installation beauftragt werden. Nachdem die umweltschonende Heizung eingebaut und in Betrieb genommen wurde, reicht der Hausbesitzer in einem zweiten Schritt den Verwendungsnachweis sowie die erforderlichen Rechnungen und Belege beim BAFA ein und erhält den Zuschuss", teilt das BMWi mit.
Mehr erfahren?
Weitere Informationen zur Neuregelung erhalten Sie bei der "Deutsche Handwerks Zeitung" (DHZ):
zum DHZ-Artikel
Allgemeine Informationen zum Marktanreizprogramm, hat das Bundeswirtschaftsministerium auf dem Portal "Deutschland macht’s effizient" bereitgestellt:
zum Portal
Weitere wichtige Änderungen, die auf Handwerksbetriebe im Jahr 2018 zukommen, haben wir in unserer Übersicht für Sie zusammengestellt:
zur Übersicht