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Die Ergänzung sieht keine flächendeckenden Fahrverbote für Euro 5/V-Diesel in Stuttgart vor. Einschränkungen drohen jedoch am Neckartor.Luftreinhalteplan: Keine Fahrverbote für Euro 5/V-Diesel

Streckenbezoge­nes Fahrverbot am Neckartor möglich

Ende Juni 2019 wurde die Ergänzung des Luftreinhalteplans für Stuttgart veröffentlicht. Die gute Nachricht ist:

In der Ergänzung sind keine flächendeckenden Fahrverbote für Euro 5/V-Diesel vorgesehen.

Dafür droht in der Landeshauptstadt nun aber ein streckenbezoge­nes Fahrverbot. Die Ergänzung sieht vor, dass am Neckartor stadtauswärts auf dem rechten Fahrstreifen eine Busspur eingerichtet wird. Dies soll zu einer Absenkung der Schadstoffwerte führen. Sollte sich herausstellen, dass die Busspur nicht dauerhaft eingerichtet werden kann, wird die B14 zwischen der ADAC-Kreuzung und der Kreu­zung Neckartor/Heilmannstraße ab Mitte Oktober an Tagen mit Feinstaubalarm für alle Dieselfahrzeuge mit einer Schadstoffklasse schlechter als Euro 6/VI gesperrt.

Von diesem Fahrverbot gäbe es dann keine Ausnahmen – auch nicht für Handwerker.

Im Vorfeld der Veröffentlichung haben wir gegenüber dem federführen­denRegierungspräsidium eine Stellungnahme abgegeben und darauf hingewiesen, dass das Handwerk von den verkehrsbeschränken­den Maßnahmen direkt betroffen wäre.

Zwar begrüßen wir, dass auf die Ausweitung des stadtweiten Fahrverbots auch auf Dieselfahrzeuge der Schadstoff­klasse Euro 5/V verzichtet wurde und nur ein engräumi­ges Fahrverbot geplant ist. An derAusnahmeregelung für Handwerker, die wir im Rahmen des Fahrverbots für Dieselfahrzeuge für Euro 4/IV und schlechter erreicht haben, halten wir dennoch fest. Sie sollte auch bei einem streckenbezogenen Fahrverbot bis auf Weiteres zur Anwendung kommen.

Grundsätzlich kritisieren wir außerdem, dass Betriebe noch immer keine Planungssicherheit für Investitionen in ihren Fuhr­park haben. Zwar lehnt die baden-württembergische Regierungskoalition Fahrverbote für Euro 5/V-Diesel ab – mit Sorge beobachten wir jedoch, dass die Gerichte regelmäßig zu anderen Schlüssen kommen.

Das Hand­werk benötigt eine Klarstellung insbesondere im Hinblick auf den Erlass von Fahrverboten im Rahmen der Luftrein­haltepolitik.

Damit kann sowohl Kommunen und deren Bewohnern als auch den betroffenen Betrieben ein klarer Rahmen und mehr Investitions- und Planungssicherheit gegeben werden. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für eine geordnete und beschleunigte Fuhrpark­modernisierung, zu der sich Handwerksbetriebe aus der Region Stuttgartkostenfrei von unseren Experten beraten lassen können.

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