Pressenachricht Nr. 021/2013 vom 13. Mai 2013

Steuern auf Betriebsvermögen bedrohen Arbeitsplätze

Handwerkskammerpräsident Reichhold: "Keine steuerpolitischen Experimente"

Mit Besorgnis beobachtet das Handwerk der Region Stuttgart, wie Pläne für Steuererhöhungen in die Wahlprogramme großer Parteien einfließen. Bei der Frühjahrsvollversammlung der Handwerkskammer am Montagnachmittag betonte Präsident Rainer Reichhold, dass steuerpolitische Experimente die wirtschaftspolitische Vernunft vermissen lassen. "Steuererhöhungen für den Mittelstand sind nicht gerechtfertigt." Das gelte für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer, eine Verschärfung des Erbschaftsteuerrechts, die Ausweitung einer Reichensteuer sowie die Besteuerung ertragsunabhängiger Kosten bei der Gewerbesteuer.

Vor dem obersten Gremium der Handwerkskammer sagte Reichhold in Stuttgart, dass der aktuell aufflammende Aktionismus mit Steuergerechtigkeit wenig zu tun habe. "Uns im Handwerk geht es darum, eine Substanzbesteuerung des Mittelstands zu verhindern. Allein bei der Vermögenssteuer entfallen 90 Prozent der Belastung auf Betriebsvermögen. Mit der Folge, dass ertragsschwache Betriebe stärker zur Kasse gebeten würden, als ertragsstarke." Die diskutierte Verschärfung des Erbschaftssteuerrechtes hätte gravierende Folgen für bundesweit rund 100.000 Betriebsübergaben alljährlich. Reichhold: "Es gibt gute Gründe, warum Betriebsvermögen steuerlich anders behandelt werden muss als andere Vermögensarten: Es geht um die Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen."

Das Handwerk setze sich dafür ein, dass sich Bund und Länder eindeutig dahingehend erklären, kein Gesetz zu verabschieden, mit Hilfe dessen eine nachträgliche Aufhebung oder Änderung bereits veranlagter Erbschaftsteuer- oder Schenkungssteuerbescheide zu Ungunsten der Steuerpflichtigen möglich ist. Er forderte, die bestehenden Unsicherheiten bei den Unternehmen über die steuerlichen Konsequenzen einer anstehenden Betriebsübergabe endlich zu beseitigen. "Hierzu erwarten wir mit Spannung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts."

Dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen funktioniere, belegte Reichhold mit einem geschätzten Mehrwert von 3 Milliarden Euro. "Erfreulich war, dass die Versuche, den Steuerbonus gänzlich abzuschaffen oder zumindest zurückzuführen, nicht fruchteten." Weiterhin gelte für Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen der Steuerbonus von 20 Prozent von 6000 Euro Arbeitskosten. Das heißt, Handwerkskunden können maximal 1200 Euro von der Steuerschuld für den Veranlagungszeitraum 2012 geltend machen.

Licht und Schatten zeigte Kammerpräsident Reichhold im Zusammenhang mit der Energiewende auf. Laut einer Studie der Prognos AG können dank der innovativen Kompetenzen und Potenziale von Handwerksbetrieben im Bereich der Energiewirtschaft 38.000 "Green Jobs" für Maßnahmen zur Energieeffizienz schon bis 2020 geschaffen werden. "Allein die Modernisierung von rund 10 Millionen Heizungen in diesem Zeitraum wird den Energiebedarf signifikant senken helfen." Denn zwei Drittel aller Öl- und Gasheizkessel seien älter als 14 Jahre. Im Zeitraum bis 2020 wird das Handwerk bundesweit auch 100.000  Anlagen für die besonders effiziente Kraft-Wärme-Kopplung installieren. Kritisch dagegen sieht Reichhold die unfaire Konkurrenz durch kommunale Energieversorger. "Bereits jetzt ist die Tendenz festzustellen, dass sie ihren Aufgabenbereich über das öffentliche Leitungsnetz und über die Grenze des Hausanschlusses hinaus ausdehnen und damit direkt in Konkurrenz zu Handwerksbetrieben treten." Denn die Energieversorger könnten sich auf Privilegien im Bereich der Umsatzsteuer stützen, hätten einen finanziellen Rückhalt durch die Gemeinden und könnten sich das damit verbundene Renommee zunutze machen.

Das Handwerk, so  Kammerpräsident Rainer Reichhold, habe stets darauf verwiesen, dass sich Gemeinden neben der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben auf einen eng zu begrenzenden Bereich der Daseinsvorsorge zu beschränken haben. "Darüber hinausgehende Eingriffe in rein privatwirtschaftliche Bereiche müssen grundsätzlich unterbleiben." Auf die Fortgeltung dieser Subsidiaritätsregel bei einer kommunalwirtschaftlichen Betätigung sowohl innerhalb der Gemeindegrenzen als auch - erst recht - außerhalb, lege das Handwerk großen Wert. "Wir setzen uns daher auf Landesebene gegen eine Ausweitung der überörtlichen Betätigung von kommunalen Energieversorgern ein."



Ansprechpartner der Redaktion:
Gerd Kistenfeger, Pressestelle
Telefon 0711 1657-253

Ansprechpartner zum Thema:
Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer
Telefon 0711 1657-259