Pressenachricht Nr. 031/2010 vom 19. August 2010

Energiesparförderung wird teilweise eingestellt

Fördermittel bis Ende August beantragen

Wegen der gestiegenen Nachfrage und der angespannten Haushaltslage des Bundes hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Einstellung der Energiesparförderung von Einzelmaßnahmen angekündigt. Bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen müssen Hausbesitzer die Förderanträge bis Ende dieses Monats gestellt haben, sonst gibt es kein Geld mehr. Manfred Kleinbielen, Umweltschutzberater der Handwerkskammer Region Stuttgart, empfiehlt, geplante Maßnahmen vorzuziehen.

Wer seine alte Heizung austauscht, die Wärmedämmung verbessert oder neue Fenster einbaut, kann diese energetischen Sanierungsmaßnahmen fördern lassen. Allerdings ist jetzt für Wohneigentümer und ausführende Handwerker Eile geboten: Im Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW können sowohl für die Zuschuss- als auch für die Kreditvariante nur noch bis 31. August 2010 Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen gestellt werden. Wer zu spät kommt, verpasst zinsverbilligte Darlehen mit einem Effektivzinssatz ab 2,32 Prozent oder Zuschüsse von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 2500 Euro pro Wohneinheit.

Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können im KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden. Allerdings ist dort lediglich die kreditfinanzierte Variante mit einem höheren Effektivzinssatz ab 2,62 Prozent möglich. Im Bereich der Sonderförderung des Programms "Energieeffizient Sanieren" bietet die KfW den Austausch bestehender Heizungspumpen durch hocheffiziente Zirkulationspumpen und sonstige Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungen künftig nicht mehr an. Auch Besitzer alter Elektrospeicherheizgeräte ("Nachtspeicheröfen"), die auf ein anderes Heizsystem umsteigen wollen, sollten sich beeilen: Die KfW fördert die Entsorgung derzeit noch mit 150 Euro pro Gerät; für die Optimierung der Wärmeverteilung gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Rechnung noch im August 2010 gestellt und bei der KfW bis zum 30. November 2010 eingereicht wird.

 


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