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Soloselbstständige mussten bislang eine Ausbildungskostenumlage an die Soka-Bau bezahlen. Doch das Bundesarbeitsgericht stellte nun in einem Urteil klar, dass Soloselbstständige nicht als Arbeitgeber gelten. Lesen Sie hier, welche Folgen das hat.Soka-Bau: Neues von der Ausbildungskostenumlage

Befreiung von Mindestbeiträgen und Rückerstattung

Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe zahlen monatlich an dieSoka-Bau. Die Sozialkasse übernimmt unter anderem auch Teile der Ausbildungsvergütungen, die Betriebe an ihre Lehrlinge bezahlen. Dafür bezahlt jeder am Soka-Bau-Verfahren beteiligte Betrieb eine Ausbildungskostenumlage. Die jährlichen Mindestbeiträge betrugen früher 450 Euro, seit vergangenem Jahr 900 Euro. Diese Beiträge mussten auch dann geleistet werden, wenn keine Azubis beschäftigt werden.

Viele Betriebe aus dem Baugewerbe können nun aufatmen.

Denn das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil Anfang August entschieden, dass Soloselbstständige nicht als Arbeitgeber anzusehen sind. Zwar ging es in dem Urteil nicht direkt um die Ausbildungskostenumlage, dennoch nimmt die Soka-Bau das Urteil zum Anlass und schafft den Einzug des Mindestbetrags in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien der deutschen Bauwirtschaft ab. Die für die Beitragsjahre 2015 und 2016  geleisteten Mindestbeiträge will die Sozialkasse nach eigenen Angaben "schnellstmöglich zurückerstatten." Dies soll spätestens innerhalb von vier Wochen geschehen.

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argum / Falk Heller

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