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HWK

Ausbildung als Konstruktionsmechaniker (m/w/d)

Heavy Metal ist fast überall. Die Rede ist jedoch nicht von der Musik, sondern dem Material. Karosserien, Schiffe, Aufzüge, Brücken und Kräne - um nur ein paar Beispiele zu nennen - sind alles Konstruktionen, die zu einem wichtigen Teil aus Metall bestehen. Als Konstruktionsmechaniker trägst du entscheidend zu deren Produktion bei.Als Konstruktionsmechaniker setzt du die Vorgaben deines Kunden eigenverantwortlich in einen Projekt- und Aufgabenplan um, wertest technische Unterlagen aus und erstellst Montagezeichnungen und Fertigungspläne. Anhand dieser technischen Zeichnungen stellst du ganz unterschiedliche Teile aus Blechen, Rohren oder Profilen her. Dabei kennst du dich mit den unterschiedlichsten Metallbearbeitungsverfahren aus, trennst Stahlträger und Bleche genau nach Maß, biegst Bleche und bringst Bohrungen an. Dabei arbeitest du mit Schneidbrennern, Schlosserhammern und Metallsägen, bei hohen Stückzahlen setzt du häufig computergesteuerte Maschinen ein. Oft erfordert deine Arbeit ein besonderes Maß an Präzision, dann kommen Industrielaser und hochsensible Messgeräte zum Einsatz. Bei deiner Arbeit berücksichtigst du neben sicherheitstechnischen, terminlichen und betriebswirtschaftlichen auch ökologische Vorgaben.

Heavy Metal mit Mathe und Physik


Als Konstruktionsmechaniker verfügst du über ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und logisches Denken, gute Kenntnisse in Mathematik und Physik können dir deinen Arbeitsalltag erleichtern. Denn schon anhand der technischen Zeichnungen solltest du erkennen, wie das fertige Bauteil aussehen soll, und wo vielleicht Probleme auftauchen können. Zudem solltest du gerne mit deinen Kunden in Kontakt stehen, um Fragen zu klären und eine effiziente Abwicklung des Auftrags zu gewährleisten.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:1059,00 €
2. Lehrjahr:1108,00 €
3. Lehrjahr:1189,00 €
4. Lehrjahr:1252,00 €
Gültig ab: 01.05.2023, Tarif

 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze
Offene Ausbildungsplätze als Konstruktionsmechaniker (m/w/d): 1
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Konstruktionsmechaniker (m/w/d): 1

Wir beraten euch gerne!

Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater helfen bei Fragen rund um die Ausbildung oder bei Problemen gerne weiter.



Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Weitere Informationen zur Ausbildung als Konstruktionsmechaniker (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).